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Aufstockung erklärt: Lohn aufstocken, Freibetrag nutzen

Zuletzt aktualisiert 2026-11-04 · Von Faizan Khan Yousufzai

Aufstockung heißt: Sie arbeiten, aber Ihr Lohn reicht nicht für den Bedarf Ihres Haushalts. Dann füllt das Jobcenter die Lücke mit Grundsicherungsgeld auf. Sie arbeiten ganz normal weiter. Früher hieß diese Konstellation aufstockendes Arbeitslosengeld II oder aufstockendes Hartz IV. Später hieß sie Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld. Der Inhalt ist derselbe geblieben.

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Wer kann aufstocken?

Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen decken kann. Ihr anrechenbares Einkommen muss unter dem Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft liegen. Die Bedarfsgemeinschaft ist der Haushalt, der zusammen lebt und wirtschaftet. Das gilt für Teilzeitkräfte und Minijobber. Es gilt auch für Vollzeitbeschäftigte mit niedrigem Lohn. Auch Selbstständige und Studierende mit Nebenjob können dazu zählen, sofern die übrigen Voraussetzungen des SGB II erfüllt sind. Entscheidend ist allein die Rechnung, nicht die Stundenzahl und nicht die Berufsgruppe.

Die Formel und der Freibetrag

Die Berechnung läuft in drei Schritten. Erstens stellt das Jobcenter Ihren Bedarf fest: Regelbedarfe aller Haushaltsmitglieder plus anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung, bei Alleinerziehenden zuzüglich Mehrbedarf. Zweitens wird Ihr Einkommen geprüft: Vom Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen, Kindergeld und sonstiges Einkommen werden hinzugerechnet. Drittens gilt die Formel: Anrechenbares Einkommen gleich Nettoeinkommen minus Freibetrag plus Kindergeld plus sonstiges Einkommen. Aufstockung gleich Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen. Ist das Ergebnis negativ, besteht rechnerisch kein Anspruch. Dann lohnen sich fast immer Wohngeld und, für Familien, der Kinderzuschlag.

Der Freibetrag nach § 11b SGB II wird aus dem Bruttoeinkommen berechnet und dann vom Nettoeinkommen abgezogen. Die ersten 100 Euro brutto im Monat bleiben vollständig frei. Von 100 Euro bis 520 Euro bleiben 20 Prozent frei, höchstens 84 Euro. Von 520 Euro bis 1.000 Euro bleiben 30 Prozent frei, höchstens 144 Euro. Von 1.000 Euro bis 1.200 Euro bleiben 10 Prozent frei, höchstens 20 Euro. Mit einem minderjährigen Kind läuft die letzte Stufe bis 1.500 Euro, höchstens 50 Euro. Darüber wächst der Freibetrag nicht weiter. Er bleibt bei höchstens 348 Euro stehen, mit Kind bei höchstens 378 Euro. Bei 800 Euro brutto beträgt der Freibetrag 268 Euro, also 100 Euro plus 84 Euro plus 84 Euro.

Zwei Grenzen, die oft verwechselt werden

Die Zahl 520 Euro ist die Obergrenze der zweiten Freibetragsstufe. Bis zu diesem Bruttobetrag gelten 20 Prozent Freibetrag. Die Zahl 603 Euro ist dagegen die Minijob-Grenze. Bis zu diesem Betrag bleibt ein Minijob sozialversicherungsfrei. Die Grenze ist an den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt. Verwechseln Sie die beiden Grenzen nicht. Die eine steuert den Freibetrag. Die andere bestimmt, ob Ihr Job überhaupt ein Minijob ist. Ein Minijob mit 603 Euro brutto und netto bringt einen Freibetrag von 208,90 Euro. Angerechnet werden dann 394,10 Euro. Auch ein Midijob folgt der Staffel. Im Übergangsbereich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro zahlen Beschäftigte verringerte Sozialbeiträge. Für die Aufstockung zählen trotzdem nur Brutto, Netto und Freibetrag. Die Midijob-Ermäßigung steckt bereits im Netto.

Zwei Beispiele, die Sie nachrechnen können

Beispiel 1: Eine alleinstehende Person in Teilzeit verdient 800 Euro brutto und 650 Euro netto. Sie zahlt 420 Euro Kaltmiete, 70 Euro Nebenkosten und 60 Euro Heizung, also 550 Euro Wohnkosten. Der Regelbedarf beträgt 563 Euro. Der Gesamtbedarf beträgt 1.113 Euro. Der Freibetrag beträgt 268 Euro. Das anrechenbare Einkommen beträgt 382 Euro. Die Aufstockung beträgt 731 Euro pro Monat. Zusammen mit dem Nettoverdienst stehen der Person 1.381 Euro im Monat zur Verfügung. Steigt der Bruttolohn auf 1.000 Euro, wächst der Freibetrag auf 328 Euro. Die Aufstockung sinkt dann, aber langsamer als der Lohn steigt.

Beispiel 2: Ein Paar mit einem vierjährigen Kind verdient 1.100 Euro brutto und 880 Euro netto. Die Familie zahlt 600 Euro Kaltmiete, 110 Euro Nebenkosten und 90 Euro Heizung, also 800 Euro Wohnkosten. Die Regelbedarfe betragen 1.012 Euro für die Erwachsenen und 357 Euro für das Kind. Der Gesamtbedarf beträgt 2.169 Euro. Der Freibetrag beträgt 338 Euro, also 100 Euro plus 84 Euro plus 144 Euro plus 10 Euro. Das anrechenbare Erwerbseinkommen beträgt 542 Euro. Dazu kommt das Kindergeld von 259 Euro. Es zählt als Einkommen des Kindes. Das anrechenbare Einkommen insgesamt beträgt 801 Euro. Die Aufstockung beträgt 1.368 Euro pro Monat.

Regelbedarfe, Sonderfälle und Antrag

Die Regelbedarfe gelten in derselben Höhe wie 2025, weil für 2026 eine Nullrunde beschlossen wurde. Die Miete ist darin nicht enthalten. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro. Volljährige Partner erhalten je 506 Euro. Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern erhalten 451 Euro. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten 390 Euro. Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten 357 Euro. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf von 12 Prozent des Regelbedarfs je Kind, mindestens 36 Prozent bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei Kindern unter 16 Jahren, höchstens 60 Prozent.

Zum Antrag genügt zunächst eine formlose Mitteilung an Ihr Jobcenter. Die Formulare reichen Sie nach. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück. Wer den Antrag erst im Folgemonat stellt, verliert einen ganzen Monat Leistung. Jede Arbeitsaufnahme, jede Lohnerhöhung und jeder Jobwechsel muss dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden. Wer das versäumt, riskiert Rückforderungen. Vermögen wird seit der Reform strenger geprüft als früher. Die großzügige Karenzzeit ist weitgehend entfallen. Die Jobcenter dürfen den Begriff Bürgergeld noch bis Ende 2026 weiterverwenden. Laufende Bescheide gelten ohne neuen Antrag weiter. Prüfen Sie Ihren Fall mit dem kostenlosen Rechner für Ihre Aufstockung. Weitere Hilfen finden Sie auf der Übersicht für kostenlose Rechner für Deutschland und in der Blog-Übersicht. Verwandte Artikel: Wer bekommt Grundsicherung? Bedarf einfach erklärt, Brutto und Netto verstehen: Abgaben und Steuerklassen, Werkstudent: 20-Stunden-Regel und Netto einfach erklärt.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist eine unverbindliche Erklärung auf Basis der Regelbedarfe 2025/2026 und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich entscheidet allein Ihr Jobcenter im Bescheid.