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Brutto und Netto verstehen: Abgaben einfach erklärt

Zuletzt aktualisiert 2026-11-04 · Von Faizan Khan Yousufzai

Brutto ist nicht Netto. Vom Brutto gehen Steuer und Sozialabgaben ab. Erst dann bleibt das Netto übrig. Dieser Artikel erklärt die Lücke Schritt für Schritt. Er zeigt, welche Abgaben es gibt, wie die Steuerklassen wirken und wie Sie vom Wunsch-Netto zum nötigen Brutto kommen. Er gilt für Standard-Arbeitnehmer in Deutschland. Er gilt nicht für alle Gruppen. Ein Standardrechner liefert für andere Gruppen falsche Werte.

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So wird das Netto berechnet

Zuerst zieht der Rechner die Sozialabgaben vom Brutto ab. Sie sind an den Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt. Danach wird das zu versteuernde Einkommen gebildet. Dazu zieht man eine vereinfachte Vorsorgepauschale ab. Sie umfasst Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit 1,8 Prozent, ohne Kinderlosenzuschlag und ohne Kinderabschläge, wie in den Lohnsteuertabellen. Dazu zieht man den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab. Dazu zieht man den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ab. Bei Steuerklasse 2 kommt zusätzlich der Entlastungsbetrag dazu. Auch ein eingetragener ELStAM-Freibetrag wird abgezogen. Auf dieses Einkommen wird der Tarif nach § 32a EStG angewendet. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden nicht vom Brutto berechnet. Sie werden von der Lohnsteuer berechnet, nach Abzug des Kinderfreibetrags von 9.756 Euro je Kind für diese beiden Abgaben. Darum senken Kinder die Lohnsteuer selbst kaum. Soli und Kirchensteuer senken sie aber schon.

Die Abgaben im Überblick

Die Lohnsteuer folgt dem Tarif in § 32a EStG. Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro. Bei Splitting beträgt er 24.696 Euro. Er ist im Tarif bereits enthalten. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Er hat eine Freigrenze von 20.350 Euro. In Klasse 3 beträgt die Freigrenze 40.700 Euro. Danach gilt eine Milderungszone. Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg. In den übrigen Bundesländern beträgt sie 9 Prozent. Sie wird nur fällig, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind.

Die Sozialabgaben teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent gesamt. Der Arbeitnehmer zahlt 9,3 Prozent. Die Grenze beträgt 101.400 Euro. Die Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 Prozent gesamt. Der Arbeitnehmer zahlt 1,3 Prozent. Die Grenze beträgt ebenfalls 101.400 Euro. Die Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag. Der Arbeitnehmer zahlt die Hälfte. Die Grenze beträgt 69.750 Euro. Der Durchschnitt des Zusatzbeitrags beträgt 2,9 Prozent. Die Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent gesamt. Der Arbeitnehmer zahlt 1,8 Prozent. Kinderlose über 23 Jahre zahlen 2,4 Prozent. In Sachsen zahlt der Arbeitnehmer 0,5 Punkte mehr. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren gibt es einen Abschlag von 0,25 Punkten je Kind. Die Grenze beträgt 69.750 Euro.

Steuerklassen und ein Vergleich

Die Steuerklasse bestimmt, welcher Tarif angewendet wird und welche Freibeträge bereits im monatlichen Abzug stecken. Klasse 1, 2 und 4 werden mit dem Grundtarif berechnet. Klasse 3 wird mit dem Splittingtarif berechnet. Sie hat also doppelt so viel Grundfreibetrag. Dafür muss der Partner in Klasse 5 sein. Klasse 5 und 6 werden ohne Grundfreibetrag genähert. Klasse 6 zusätzlich ohne Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Beide sind Näherungen. Der endgültige Ausgleich erfolgt mit der Steuererklärung.

Klasse 1 gilt für Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauernd getrennt Lebende. Klasse 2 gilt für Alleinerziehende, mit Entlastungsbetrag 4.260 Euro plus 240 Euro je weiterem Kind. Klasse 3 gilt für Verheiratete mit höherem Verdienst, Partner in Klasse 5. Klasse 4 gilt für Verheiratete mit ähnlichem Verdienst, beide wie Ledige besteuert. Klasse 5 gilt für Verheiratete mit geringerem Verdienst, Partner in Klasse 3, mit dem höchsten monatlichen Abzug. Klasse 6 gilt für ein zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis, ohne Freibeträge im Abzug. Die Sozialabgaben hängen nicht von der Steuerklasse ab. Sie sind in allen Klassen gleich.

Ein Vergleich zeigt die Wirkung. Annahmen: 4.000 Euro Brutto pro Monat, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, ein Kind unter 25, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Die Sozialabgaben betragen 846,00 Euro pro Monat für alle Klassen. Das Netto beträgt in Klasse 1 2.625,83 Euro, in Klasse 2 2.732,17 Euro, in Klasse 3 2.949,33 Euro, in Klasse 4 2.625,83 Euro, in Klasse 5 2.288,00 Euro als Näherung und in Klasse 6 2.250,92 Euro als Näherung. Klasse 3 allein sieht gut aus. Klasse 5 allein sieht schlecht aus. Zusammen gleicht sich der Vorteil über das Jahr wieder aus.

Beispiele, Stundenlohn und die umgekehrte Richtung

Alle Beispiele nutzen dieselben Annahmen: Steuerklasse 1, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, keine Kinder, kinderlos und über 23, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, keine Sonderzahlung, kein Freibetrag. Bei 1.800 Euro Brutto pro Monat beträgt das Netto 1.355,00 Euro pro Monat, also 16.260,00 Euro pro Jahr. Bei 1.900 Euro Brutto beträgt das Netto 1.415,92 Euro pro Monat. Bei 40.000 Euro Brutto pro Jahr beträgt das Brutto 3.333,33 Euro pro Monat. Das Netto beträgt 2.238,17 Euro pro Monat. Bei 50.000 Euro Brutto pro Jahr beträgt das Netto 2.690,83 Euro pro Monat. Bei 65.000 Euro Brutto pro Jahr beträgt das Netto 3.335,13 Euro pro Monat. Bei 80.000 Euro Brutto pro Jahr beträgt das Netto 3.997,07 Euro pro Monat.

Wer in einer Gehaltsverhandlung ein Nettoziel hat, braucht die umgekehrte Richtung. Geben Sie Ihr gewünschtes Netto ein. Der Rechner sucht durch Iteration das Brutto, das nach Steuer und Sozialabgaben genau dieses Netto ergibt, auf 1 Euro genau. Für 2.000 Euro Netto pro Monat braucht man etwa 2.907,90 Euro Brutto pro Monat. Der Rechner gilt nur für Standard-Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung. Er ist nicht geeignet für Beamte, Soldaten, Grenzgänger, Rentner mit Hinzuverdienst, Selbständige, Minijobs bis 603 Euro, Midijobs und Werkstudenten. Beamte zahlen keine Sozialabgaben wie Arbeitnehmer und bekommen Beihilfe. Grenzgänger werden nach Doppelbesteuerungsabkommen besteuert. Die Werte für ein späteres Jahr sind hier bewusst nicht enthalten. Werte aus einem Regierungsentwurf sind noch kein Gesetz. Prüfen Sie Ihren eigenen Fall mit dem kostenlosen Rechner für Brutto und Netto. Weitere Hilfen finden Sie auf der Übersicht für kostenlose Rechner für Deutschland und in der Blog-Übersicht. Verwandte Artikel: Wer bekommt Grundsicherung? Bedarf einfach erklärt, Wie funktioniert Aufstockung mit Lohn und Freibetrag?, Werkstudent: 20-Stunden-Regel und Netto einfach erklärt.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist eine vereinfachte Erklärung und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich sind allein Ihr Lohnsteuerbescheid und Ihre Abrechnung.