Unser Rechner für Deutschland
Was der Bürgergeld Rechner abdeckt
Der Rechner setzt Ihren Anspruch aus denselben vier Bausteinen zusammen wie das Jobcenter:
- Regelbedarf: Für jede Person der Bedarfsgemeinschaft wird der monatliche Regelbedarf angesetzt, gestaffelt nach Alter und Haushaltsform, bei Kindern nach Altersstufen.
- Kosten der Unterkunft: Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten fließen ein, genau die Posten, die das Jobcenter als Wohnbedarf anerkennt.
- Freibeträge bei Einkommen: Wer arbeitet, darf einen Teil seines Verdienstes zusätzlich behalten; der Rechner zieht die Freibeträge nach § 11b SGB II ab, bevor das Einkommen angerechnet wird.
- Mehrbedarfe: In besonderen Lebenslagen, etwa für Alleinerziehende oder während einer Schwangerschaft, kommen prozentuale Zuschläge zum Regelbedarf hinzu.
Die Berechnung lohnt sich für alle, die einen Antrag vorbereiten oder einen Bescheid nachprüfen möchten – und für Aufstocker, die zu ihrem Lohn wissen wollen, wie viel Unterstützung noch dazukommen kann.
So funktioniert der Rechner
- Haushalt angeben: Wählen Sie Ihre Haushaltsform und tragen Sie Partner und Kinder mit Alter ein; daraus ergeben sich die Regelbedarfe.
- Wohnkosten eintragen: Geben Sie Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten wie in Mietvertrag und Abrechnung ein.
- Einkommen ergänzen: Tragen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen ein; die Freibeträge berechnet der Rechner automatisch.
- Ergebnis lesen: Sie sehen Gesamtbedarf, anrechenbares Einkommen und voraussichtlichen Anspruch, Posten für Posten aufgeschlüsselt.
Warum ein eigener Bereich für Deutschland?
Das Bürgergeld folgt dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und wird von den Jobcentern vor Ort bewilligt. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet sich an der Bedarfsgemeinschaft: Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder, die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung sowie anrechenbares Einkommen werden gegeneinander gerechnet. Wer diese Bausteine kennt, kann seinen Bescheid später Zeile für Zeile nachprüfen.
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld. An den Regelbedarfen hat sich dadurch nichts geändert: Sie gelten 2025 und 2026 in gleicher Höhe weiter, für Alleinstehende zum Beispiel 563 Euro im Monat. Unser Rechner bildet genau diese Rechtslage ab und zeigt Ihnen offen, aus welchen Posten sich Ihr Ergebnis zusammensetzt. So gehen Sie gut vorbereitet in den Antrag beim Jobcenter – und erkennen sofort, ob sich zusätzlich Kinderzuschlag oder Wohngeld für Sie lohnen könnte.
Alle Berechnungen folgen den gesetzlichen Regeln des SGB II und den Regelbedarfen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Sätze sind auf dem Stand von 2025/2026, inklusive der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026.
Kein Konto, keine Weitergabe Ihrer Eingaben: Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser.
Häufige Fragen zum Bürgergeld in Deutschland
Ist das Ergebnis des Rechners verbindlich?
Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung auf Grundlage der gesetzlichen Regelbedarfe und Ihrer Eingaben. Verbindlich entscheidet allein das Jobcenter, das Ihre Unterlagen prüft und einen schriftlichen Bescheid erlässt. Der Rechner bereitet Sie auf den Antrag vor und hilft beim Nachprüfen, eine Zusage ist er nicht.
Warum kann das Jobcenter zu einem anderen Betrag kommen?
Das Jobcenter rechnet mit geprüften Nachweisen und kennt Ihre vollständige Situation. Es beurteilt, ob Ihre Wohnkosten angemessen sind, und berücksichtigt Punkte, die ein Online-Rechner nicht abbilden kann: zum Beispiel Vermögen, einmalige Einnahmen, weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft oder Leistungsminderungen. Schon kleine Abweichungen bei Miete oder Einkommen verändern das Ergebnis.
Was gilt seit 2026: Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld?
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld; Antrag und Prüfung laufen weiter über das Jobcenter. An den Beträgen ändert der neue Name nichts: Die Regelbedarfe gelten 2026 in gleicher Höhe wie 2025, für Alleinstehende zum Beispiel 563 Euro im Monat. Unser Rechner arbeitet mit dieser aktuellen Rechtslage.
Gibt es einen offiziellen Rechner der Bundesagentur für Arbeit?
Nein. Weder die Bundesagentur für Arbeit noch die Jobcenter stellen einen öffentlichen Rechner bereit, der den Anspruch vorab ausrechnet. Dort gibt es Informationen, Formulare und den Online-Antrag, die Höhe steht aber erst im Bescheid. Unser Rechner zeigt Ihnen vorab die Größenordnung und den Aufbau Ihres möglichen Anspruchs.
Offizielle Informationen
Verbindliche Auskünfte, Formulare und den Online-Antrag erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de). Die Regelbedarfe und ihre jährliche Fortschreibung veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (bmas.de).