Bürgergeld berechnen: Ihre Angaben
| Regelbedarf Erwachsene | 0 € |
| Regelbedarf Kinder | 0 € |
| Mehrbedarf Alleinerziehende | 0 € |
| Kosten für Unterkunft und Heizung | 0 € |
| Ihr Gesamtbedarf | 0 € |
| Brutto-Erwerbseinkommen | 0 € |
| Netto-Erwerbseinkommen | 0 € |
| Freibetrag aus dem Bruttoeinkommen | 0 € |
| Anrechenbares Einkommen (Netto abzüglich Freibetrag) | 0 € |
Die Felder sind mit einem Beispiel vorausgefüllt: eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, 690 Euro Wohnkosten, 1.000 Euro Bruttoverdienst und 800 Euro Nettoverdienst. Passen Sie die Werte einfach an Ihre Situation an.
So wird das Bürgergeld berechnet
Die Höhe Ihrer Leistung folgt immer demselben Muster. Zuerst stellt das Jobcenter fest, wie hoch der monatliche Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft ist. Dafür werden die Regelbedarfe aller Haushaltsmitglieder addiert, die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung kommen hinzu, und wer besondere Lebensumstände hat, erhält zusätzlich einen Mehrbedarf – Alleinerziehende zum Beispiel zwölf Prozent ihres eigenen Regelbedarfs für jedes Kind, insgesamt höchstens 60 Prozent.
Im zweiten Schritt wird geschaut, was Sie selbst beitragen können. Arbeitseinkommen bleibt dabei nicht vollständig auf der Strecke: Der Freibetrag nach § 11b SGB II wird aus Ihrem Brutto-Erwerbseinkommen berechnet und anschließend von Ihrem Netto-Erwerbseinkommen abgezogen. Erst der verbleibende Betrag mindert die Leistung Euro für Euro. Die Formeln lauten also:
Anrechenbares Einkommen = Nettoeinkommen − Freibetrag aus dem Bruttoeinkommen
Bürgergeld = Gesamtbedarf − anrechenbares Einkommen
Fällt das Ergebnis negativ aus, besteht rechnerisch kein Anspruch – prüfen Sie dann Kinderzuschlag und Wohngeld, die genau für solche Fälle gedacht sind. Der Rechner bildet die Reihenfolge aus Brutto- und Nettobetrag so ab, wie sie auch das Jobcenter anwendet. Im Bescheid können die Zahlen trotzdem abweichen, wenn weitere gesetzliche Absetzbeträge, anderes Einkommen oder besondere Mehrbedarfe berücksichtigt werden.
Regelbedarfe 2025 und 2026 im Überblick
Der Regelbedarf ist der Pauschalbetrag für den täglichen Lebensunterhalt, also für Lebensmittel, Kleidung, Strom, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse. Die Miete ist darin nicht enthalten, sie wird gesondert übernommen. Für 2025 und 2026 gelten unverändert die folgenden Beträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
| Regelbedarfsstufe | Für wen? | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person | 506 € |
| Stufe 3 | Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 € |
Ein Paar mit einem achtjährigen Kind kommt so allein bei den Regelbedarfen auf 1.402 Euro – noch ohne einen Cent Miete.
Bürgergeld Rechner 2026: Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Wenn Sie nach einem aktuellen bürgergeld rechner 2026 suchen, stolpern Sie unweigerlich über einen neuen Begriff: Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld per Gesetz in die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende überführt, die Geldleistung heißt seitdem Grundsicherungsgeld. Für Ihren Geldbeutel ändert der neue Name zunächst wenig: Die Bundesregierung hat für 2026 eine Nullrunde beschlossen, die Regelbedarfe bleiben exakt auf dem Stand von 2024 und 2025. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro, Paare je 506 Euro, und auch die Sätze für Kinder und Jugendliche wurden ohne Abstriche übernommen.
Spürbarer sind die Änderungen rundherum: Die Vermögensprüfung wurde strenger, die bisherige großzügige Karenzzeit beim Vermögen weitgehend gestrichen und die Regeln bei Pflichtverletzungen verschärft. Wer bereits Leistungen bezieht, muss wegen der Umbenennung nichts tun – laufende Bescheide gelten weiter, ein neuer Antrag ist allein wegen des neuen Namens nicht nötig. Dieser bürgergeld-rechner rechnet deshalb bewusst mit den Werten, die für 2025 und 2026 gleichermaßen gelten.
Warum es keinen offiziellen Rechner vom Jobcenter gibt
Viele Menschen suchen gezielt nach einem bürgergeld rechner jobcenter, also nach einem Berechnungstool direkt von der Behörde. Den gibt es nicht: Die Jobcenter stellen keinen eigenen Online-Rechner bereit, weil jeder Fall einzeln geprüft wird. Stattdessen prüft die Sachbearbeitung jeden Fall einzeln mit internen Verfahren.
Das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie als schriftlichen Bescheid. Nur dieser Bescheid ist verbindlich – und genau deshalb ist ein unabhängiger Rechner vorher so wertvoll: Er zeigt Ihnen die Größenordnung Ihres Anspruchs und hilft Ihnen später, den Bescheid Zeile für Zeile zu kontrollieren. Weicht der Bescheid deutlich von Ihrer Schätzung ab, haben Sie ab Zugang einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Die Rechenlogik ist dieselbe wie hier – den Unterschied machen allein die Nachweise, die Sie für jeden Posten vorlegen müssen.
Bürgergeld Miete Tabelle: Wie viel Wohnung das Jobcenter anerkennt
Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung – allerdings nur, soweit sie angemessen sind. Eine bundesweit einheitliche Bürgergeld Miete Tabelle mit festen Euro-Grenzen existiert nicht. Jede Kommune legt ihre eigenen Richtwerte fest, abhängig von der Haushaltsgröße und dem örtlichen Mietniveau.
Als Orientierung nutzen viele Kommunen die Wohnfläche: Für eine Person gelten grob 45 bis 50 Quadratmeter als angemessen, für jede weitere Person kommen etwa 15 Quadratmeter hinzu. Die folgende Übersicht fasst zusammen, worauf es ankommt:
| Haushalt | Wohnfläche zur Orientierung | Was das Jobcenter prüft |
|---|---|---|
| 1 Person | ca. 45–50 m² | Bruttokaltmiete gegen örtlichen Richtwert |
| 2 Personen | ca. 60 m² | Bruttokaltmiete und Heizkosten getrennt |
| 3 Personen | ca. 75 m² | Richtwert Ihrer Kommune ist maßgeblich |
| 4 Personen | ca. 85–90 m² | Bei Überschreitung: Kostensenkungsverfahren möglich |
Liegt Ihre Miete über dem Richtwert, heißt das nicht automatisch Ablehnung. Mit der neuen Grundsicherung prüfen die Jobcenter die Angemessenheit früher als bisher. Wird Ihre Miete nur teilweise anerkannt, tragen Sie die Differenz aus Ihrem Regelbedarf – kalkulieren Sie in diesem Fall im Rechner oben am besten gleich mit dem anerkannten Betrag statt mit Ihrer vollen Miete.
Bürgergeld Aufstockung Rechner: Arbeiten und trotzdem Anspruch haben
Sie arbeiten, aber der Lohn reicht nicht für die Familie? Dann gehören Sie zu den sogenannten Aufstockern – und genau für Sie ist dieser Abschnitt gedacht. Ein bürgergeld aufstockung rechner muss vor allem eines sauber abbilden: die Freibeträge, die dafür sorgen, dass sich Arbeit gegenüber dem reinen Leistungsbezug immer lohnt. Maßgeblich ist Ihr Brutto-Erwerbseinkommen: Die ersten 100 Euro bilden den Grundfreibetrag. Darüber staffelt sich der Freibetrag wie folgt:
| Brutto-Einkommensbereich | Freibetrag | Maximal |
|---|---|---|
| Bis 100 € | 100 % bleiben frei (Grundfreibetrag) | 100 € |
| 100 € bis 520 € | 20 % des Betrags in diesem Bereich | 84 € |
| 520 € bis 1.000 € | 30 % des Betrags in diesem Bereich | 144 € |
| 1.000 € bis 1.200 € (mit minderjährigem Kind 1.500 €) | 10 % des Betrags in diesem Bereich | 20 € bzw. 50 € |
Ein Minijob mit 520 Euro Bruttoeinkommen bringt Ihnen so 184 Euro Freibetrag: 100 Euro Grundfreibetrag plus 84 Euro aus der zweiten Stufe. Weil bei einem Minijob Brutto und Netto häufig gleich hoch sind, werden dann nur 336 Euro angerechnet. Bei 1.000 Euro Bruttoeinkommen und einem minderjährigen Kind im Haushalt wächst der Freibetrag auf 328 Euro; angerechnet wird Ihr jeweiliges Nettoeinkommen abzüglich dieser 328 Euro. Wichtig für alle Aufstocker: Melden Sie Arbeitsaufnahme und jeden Verdienstwechsel unverzüglich Ihrem Jobcenter, sonst drohen Rückforderungen.
Beispielrechnung: So entstehen 1.663,12 Euro Bürgergeld
Ein konkretes Beispiel macht die Formel greifbar. Nehmen wir eine alleinerziehende Mutter mit einer achtjährigen Tochter und einem vierjährigen Sohn. Sie zahlt 520 Euro Kaltmiete, 90 Euro Nebenkosten und 80 Euro Heizung, also 690 Euro Wohnkosten. Aus einer Teilzeitstelle erhält sie 1.000 Euro brutto; nach den Abzügen bleiben ihr 800 Euro netto. Genau diese Werte sind im Rechner oben voreingestellt:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Regelbedarf Mutter (Stufe 1) | 563,00 € |
| Regelbedarf Kinder (390 € + 357 €) | 747,00 € |
| Mehrbedarf Alleinerziehende (24 % von 563 €) | 135,12 € |
| Unterkunft und Heizung (520 € + 90 € + 80 €) | 690,00 € |
| Gesamtbedarf | 2.135,12 € |
| Brutto-Erwerbseinkommen | 1.000,00 € |
| Freibetrag aus 1.000 € Bruttoeinkommen (100 € + 84 € + 144 €) | 328,00 € |
| Netto-Erwerbseinkommen | 800,00 € |
| Anrechenbares Einkommen (800 € − 328 €) | 472,00 € |
| Bürgergeld pro Monat | 1.663,12 € |
Zusammen mit ihrem Nettoverdienst verfügt die Familie über 2.463,12 Euro im Monat. Ändern Sie oben nur ein einziges Feld – etwa ein drittes Kind oder eine höhere Miete – und Sie sehen sofort, wie empfindlich das Ergebnis auf jeden Posten reagiert.
Bürgergeld beantragen: Hauptantrag und Formulare im Überblick
Der eigentliche bürgergeldantrag ist schnell gestellt, denn er wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück. Sie können ihn online über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit einreichen oder persönlich in Ihrem Jobcenter abgeben. Sogar eine formlose Mitteilung per Brief oder E-Mail sichert Ihnen den Monat, die Formulare reichen Sie dann nach.
Anträge Bürgergeld: Diese Formulare gehören dazu
Das Kernstück ist der hauptantrag bürgergeld, kurz Formular HA. Darin geben Sie Ihre persönlichen Daten, Ihre Wohnsituation und Ihre Bedarfsgemeinschaft an. Je nach Lebenslage kommen Anlagen hinzu:
- Antrag Bürgergeld PDF: der Hauptantrag HA als PDF zum Ausdrucken, wenn Sie lieber per Hand ausfüllen
- Anlage WEP: für weitere Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft
- Anlage KI: für jedes Kind im Haushalt
- Anlage KDU: Ihre Kosten für Unterkunft und Heizung im Detail
- Anlage EK: Erklärung zu Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- Anlage VM: Feststellung Ihres Vermögens
Alle Vordrucke finden Sie im Downloadbereich der Bundesagentur für Arbeit und auf jobcenter.digital, dem Online-Portal der Jobcenter. Als Nachweise brauchen Sie in der Regel Personalausweis, Mietvertrag mit aktueller Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge der letzten Monate und – falls vorhanden – Ihre letzten Lohnabrechnungen. Bewilligt wird die Leistung meist für zwölf Monate, danach stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag.
Kinderzuschlag statt Bürgergeld: Die Alternative für arbeitende Eltern
Nicht jede Familie mit kleinem Einkommen gehört ins Bürgergeld. Verdienen die Eltern genug für sich selbst, aber nicht für den Bedarf der Kinder, springt der Kinderzuschlag ein – bis zu 297 Euro pro Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld. Zuständig ist nicht das Jobcenter, sondern die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung ist unter anderem ein Mindesteinkommen von 600 Euro für Alleinerziehende beziehungsweise 900 Euro für Paare (brutto).
Ob sich der Kinderzuschlag für Sie rechnet, prüfen Sie am schnellsten mit dem KiZ-Lotsen, dem offiziellen Kinderzuschlagsrechner der Familienkasse auf kinderzuschlag.de. Der Clou: Wer Kinderzuschlag bekommt, kann zusätzlich Wohngeld beantragen – und bleibt damit oft komplett ohne Jobcenter aus. Ergibt unser Rechner oben nur noch einen kleinen Bürgergeld-Betrag für Ihre Familie, ist der Kinderzuschlag fast immer der erste Weg, den Sie prüfen sollten. Er wird jeweils für sechs Monate bewilligt.
Weitere Rechner auf Calcotia
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Krankengeld in Norwegen: So viel zahlt der Arbeitgeber und ab wann übernimmt NAV.
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Italienische Abfindung TFR netto berechnen – mit Neubewertung und getrennter Besteuerung.
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Rentenrechner für die Slowakei: Ihre voraussichtliche Altersrente aus POMB, Versicherungsjahren und ADH.
Zum Rechner →Mehr auf unserer Übersichtsseite für Deutschland.
Häufige Fragen zum Bürgergeld
Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinstehende Person 2026?
Eine alleinstehende Person erhält 2026 einen Regelbedarf von 563 Euro im Monat. Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe. Eigenes Einkommen wird nach Abzug der Freibeträge angerechnet, sodass der Auszahlungsbetrag im Einzelfall niedriger ausfallen kann.
Wird mein Einkommen komplett auf das Bürgergeld angerechnet?
Nein. Der Freibetrag wird aus Ihrem Brutto-Erwerbseinkommen berechnet und anschließend von Ihrem Netto-Erwerbseinkommen abgezogen. Die ersten 100 Euro brutto bilden den Grundfreibetrag; darüber gelten gestaffelte Freibeträge von 20, 30 und 10 Prozent. Bei einem Minijob mit 520 Euro brutto und 520 Euro netto bleiben zum Beispiel 184 Euro anrechnungsfrei, angerechnet werden 336 Euro.
Übernimmt das Jobcenter meine volle Miete?
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung nur in angemessener Höhe. Was angemessen ist, legt Ihre Kommune anhand von Haushaltsgröße und örtlichem Mietniveau fest. Liegt Ihre Miete darüber, wird in der Regel nur der angemessene Teil anerkannt.
Muss ich wegen des Grundsicherungsgelds 2026 einen neuen Antrag stellen?
Nein. Wer bereits Bürgergeld bezieht, wird automatisch umgestellt und muss wegen der neuen Bezeichnung keinen neuen Antrag stellen. Laufende Bescheide bleiben gültig, und die Jobcenter dürfen den Begriff Bürgergeld noch bis Ende 2026 weiterverwenden.
Kann ich Bürgergeld mit einem Minijob kombinieren?
Ja. Sie dürfen hinzuverdienen und bleiben trotzdem leistungsberechtigt, solange Ihr anrechenbares Einkommen unter Ihrem Bedarf liegt. Wichtig ist, dass Sie die Arbeitsaufnahme und jeden Verdienst dem Jobcenter unverzüglich melden.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung der Familienkasse für arbeitende Eltern mit kleinem Einkommen und beträgt bis zu 297 Euro pro Kind. Er soll verhindern, dass Familien nur wegen der Kinder Bürgergeld brauchen. Für dasselbe Kind können Sie nicht gleichzeitig Kinderzuschlag und Bürgergeld erhalten.
Ab wann gilt mein Bürgergeldantrag?
Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird. Es genügt zunächst sogar eine formlose Mitteilung an Ihr Jobcenter, die Formulare können Sie nachreichen. Stellen Sie den Antrag deshalb nie erst im Folgemonat.
Quellen und offizielle Stellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zu Grundsicherung und Bürgergeld (Regelbedarfe und Rechtsgrundlagen)
- Bundesagentur für Arbeit: Bürgergeld beantragen (Online-Antrag und Ablauf)
- Bundesagentur für Arbeit: Familie und Kinder (Kinderzuschlag der Familienkasse, bis zu 297 Euro)
- Gesetzestext: § 11b SGB II – Absetzbeträge und Freibeträge
- Familienkasse: kinderzuschlag.de (KiZ-Lotse zur Vorprüfung)
Wichtiger Hinweis: Das Ergebnis dieses Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der Regelbedarfe 2025/2026 und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich entscheidet allein Ihr Jobcenter im Bescheid. Vermögen, weitere Einkommen wie Kindergeld oder Unterhalt sowie besondere Mehrbedarfe können das Ergebnis verändern.