Brutto Netto Rechner: Ihre Angaben
| Brutto pro Monat | 0 € |
| Brutto pro Jahr | 0 € |
| Lohnsteuer pro Monat | 0 € |
| Solidaritätszuschlag pro Monat | 0 € |
| Kirchensteuer pro Monat | 0 € |
| Rentenversicherung pro Monat | 0 € |
| Krankenversicherung pro Monat | 0 € |
| Pflegeversicherung pro Monat | 0 € |
| Arbeitslosenversicherung pro Monat | 0 € |
| Sozialabgaben gesamt pro Monat | 0 € |
| Durchschnittssteuersatz (Lohnsteuer zu versteuerndem Einkommen) | 0 % |
| Grenzsteuersatz (nächster Euro) | 0 % |
| Nettoquote (Netto zu Brutto) | 0 % |
Die Felder sind mit einem Beispiel vorausgefüllt: 3.000 Euro Brutto pro Monat, Steuerklasse 1, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, keine Kinder, kinderlos und über 23, Zusatzbeitrag 2,9 %. Die Berechnung läuft komplett in Ihrem Browser, Ihre Daten werden nicht an einen Server geschickt und nicht gespeichert.
So wird das Netto berechnet
Zuerst werden die Sozialabgaben vom Brutto abgezogen, gedeckelt an den Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Danach wird das zu versteuernde Einkommen gebildet: Brutto abzüglich einer vereinfachten Vorsorgepauschale (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung mit 1,8 Prozent, ohne Kinderlosenzuschlag und ohne Kinderabschläge, wie in den Lohnsteuertabellen), abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro und Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro, bei Steuerklasse 2 zusätzlich Entlastungsbetrag, und abzüglich eines eingetragenen ELStAM-Freibetrags. Auf dieses Einkommen wird der Tarif nach § 32a EStG 2026 angewendet. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden nicht vom Brutto berechnet, sondern von der Lohnsteuer, nach Abzug des Kinderfreibetrags von 9.756 Euro je Kind für diese beiden Abgaben. Das ist der Grund, warum Kinder die Lohnsteuer selbst kaum senken, Soli und Kirchensteuer aber schon.
Werte 2026, die dieser Rechner verwendet
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro (24.696 Euro bei Splitting) |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro pro Jahr |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 Euro pro Jahr |
| Kinderfreibetrag je Kind (nur Soli und Kirchensteuer) | 9.756 Euro pro Jahr |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer, Freigrenze 20.350 Euro (Klasse 3: 40.700 Euro), danach Milderungszone |
| Kirchensteuer | 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern |
| Rentenversicherung | 18,6 % gesamt, 9,3 % Arbeitnehmer, Grenze 101.400 Euro |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % gesamt, 1,3 % Arbeitnehmer, Grenze 101.400 Euro |
| Krankenversicherung | 14,6 % plus Zusatzbeitrag, Arbeitnehmer die Hälfte, Grenze 69.750 Euro, Durchschnitt Zusatzbeitrag 2,9 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % gesamt, Arbeitnehmer 1,8 %, kinderlos über 23: 2,4 %, Sachsen 0,5 Punkte mehr für den Arbeitnehmer, Abschlag 0,25 Punkte je Kind ab dem zweiten Kind unter 25, Grenze 69.750 Euro |
Die Werte 2027 sind in diesem Rechner bewusst nicht enthalten. Die 2027er Werte aus dem Regierungsentwurf sind noch kein Gesetz. Wer 2027er Zahlen auf einer 2026er Seite zeigt, ohne sie als Entwurf zu kennzeichnen, führt Leser in die Irre. Diese Seite rechnet nur 2026.
Steuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt, welcher Tarif angewendet wird und welche Freibeträge bereits im monatlichen Abzug stecken. Klasse 1, 2 und 4 werden mit dem Grundtarif berechnet. Klasse 3 wird mit dem Splittingtarif berechnet, also doppelt so viel Grundfreibetrag, dafür muss der Partner in Klasse 5 sein. Klasse 5 und 6 werden in diesem Rechner ohne Grundfreibetrag genähert, Klasse 6 zusätzlich ohne Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag. Beide sind Näherungen, der endgültige Ausgleich erfolgt mit der Steuererklärung.
| Klasse 1 | Ledig, geschieden, verwitwet, dauernd getrennt |
| Klasse 2 | Alleinerziehend, mit Entlastungsbetrag 4.260 Euro plus 240 Euro je weiterem Kind |
| Klasse 3 | Verheiratet, höherer Verdienst, Partner in Klasse 5 |
| Klasse 4 | Verheiratet, ähnlicher Verdienst, beide wie Ledige besteuert |
| Klasse 5 | Verheiratet, geringerer Verdienst, Partner in Klasse 3, höchster monatlicher Abzug |
| Klasse 6 | Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis, keine Freibeträge im Abzug |
Beispiel: 4.000 Euro Brutto, alle Steuerklassen im Vergleich
Annahmen: 4.000 Euro Brutto pro Monat, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, ein Kind unter 25, Zusatzbeitrag 2,9 %. Sozialabgaben in diesem Beispiel: 846,00 Euro pro Monat für alle Klassen, weil die Sozialabgaben nicht von der Steuerklasse abhängen.
| Steuerklasse 1 | Netto 2.625,83 Euro |
| Steuerklasse 2 | Netto 2.732,17 Euro |
| Steuerklasse 3 | Netto 2.949,33 Euro |
| Steuerklasse 4 | Netto 2.625,83 Euro |
| Steuerklasse 5 (Näherung) | Netto 2.288,00 Euro |
| Steuerklasse 6 (Näherung) | Netto 2.250,92 Euro |
Beliebte Suchen sind der Steuerklasse 1 Rechner Brutto Netto und die Berechnung Steuerklasse 5, beide sind in der Tabelle oben abgedeckt. Man sieht sofort, warum die Kombination 3 und 5 nur als Paar sinnvoll ist: Klasse 3 allein sieht gut aus, Klasse 5 allein sieht schlecht aus, zusammen gleicht sich der Vorteil über das Jahr wieder aus.
Beispielrechnungen: Brutto in Netto
Alle Beispiele mit denselben Annahmen wie im Rechner: Steuerklasse 1, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, keine Kinder, kinderlos und über 23, Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Sonderzahlung, kein Freibetrag. Die Beispiele sind mit diesem Rechner nachgerechnet und stimmen mit seiner Ausgabe überein.
| 1800 brutto in netto, 1800 brutto in netto Steuerklasse 1: 1.800 Euro Brutto pro Monat, Steuerklasse 1 | Netto 1.355,00 Euro pro Monat, 16.260,00 Euro pro Jahr |
| 1900 brutto in netto: 1.900 Euro Brutto pro Monat | Netto 1.415,92 Euro pro Monat, 16.991,00 Euro pro Jahr |
| 40000 brutto in netto: 40.000 Euro Brutto pro Jahr | Brutto 3.333,33 Euro pro Monat, Netto 2.238,17 Euro pro Monat, 26.858,00 Euro pro Jahr |
| 50000 brutto in netto: 50.000 Euro Brutto pro Jahr | Brutto 4.166,67 Euro pro Monat, Netto 2.690,83 Euro pro Monat, 32.290,00 Euro pro Jahr |
| 65000 brutto in netto: 65.000 Euro Brutto pro Jahr | Brutto 5.416,67 Euro pro Monat, Netto 3.335,13 Euro pro Monat, 40.021,50 Euro pro Jahr |
| 80000 brutto in netto: 80.000 Euro Brutto pro Jahr | Brutto 6.666,67 Euro pro Monat, Netto 3.997,07 Euro pro Monat, 47.964,88 Euro pro Jahr |
Diese Rechnungen beantworten die beliebten Anfragen 1800 brutto in netto, 1900 brutto in netto, 40000 brutto in netto, 50000 brutto in netto, 65000 brutto in netto und 80000 brutto in netto, jeweils mit den oben genannten Annahmen. Die 1.800-Euro-Rechnung in Steuerklasse 1 deckt zugleich die Suche nach 1.800 Euro Brutto in Netto in Steuerklasse 1 ab, denn die Annahmen sind identisch. Wer Kirchensteuer zahlt, Kinder hat oder eine andere Krankenkasse mit anderem Zusatzbeitrag hat, bekommt mit denselben Bruttobeträgen andere Nettobeträge, genau dafür sind die Felder im Rechner da.
Gehalt, Lohn und Stundenlohn: Was ist der Unterschied?
Dieser Rechner ist zugleich ein Gehalt Netto Rechner und ein Lohnrechner Brutto Netto: Wer sein Brutto Nettogehalt berechnen will, nutzt denselben Rechner, nur mit einem anderen Eingabeweg. Gehalt und Lohn meinen im Alltag oft dasselbe, im Rechner sind sie zwei Eingabewege zum selben Brutto. Gehalt ist der Monats- oder Jahresbetrag, Lohn ist hier der Stundenlohn. Wer einen Stundenlohn hat, muss ihn zuerst in ein Monatsbrutto umrechnen, sonst kann man Steuer und Sozialabgaben nicht sinnvoll berechnen. Die Formel ist Stundenlohn mal Stunden pro Woche mal 52 geteilt durch 12. Bei 20 Euro Stundenlohn und 40 Stunden pro Woche sind das 3.466,67 Euro Brutto pro Monat, und das Netto daraus liegt mit den Standardannahmen bei 2.311,92 Euro pro Monat, also 13,34 Euro netto pro Stunde. Teilzeit rechnet genauso, nur mit weniger Stunden pro Woche. Der Rechner zeigt in diesem Fall auch das Netto pro Stunde an.
Netto Brutto Rechner: Vom Wunsch-Netto zum nötigen Brutto
Wer in einer Gehaltsverhandlung ein Nettoziel hat, braucht die umgekehrte Richtung. Geben Sie Ihr gewünschtes Netto ein, und der Rechner sucht durch Iteration das Brutto, das nach Steuer und Sozialabgaben genau dieses Netto ergibt, auf 1 Euro genau. Ein Beispiel mit den Standardannahmen: Für 2.000 Euro Netto pro Monat braucht man etwa 2.907,90 Euro Brutto pro Monat. Die Umkehrung funktioniert nur, weil der Rechner vorwärts rechnen kann und das Brutto Schritt für Schritt anpasst. Eine Seite, die im Titel Netto Brutto verspricht, aber nur Brutto eingeben lässt und Netto ausgibt, löst diese Aufgabe nicht. Diese Seite tut es, in derselben Rechnung, ohne dass Sie eine zweite Seite öffnen müssen.
Was dieser Rechner nicht berechnet
Ein Standardrechner, der alles verspricht, rechnet am Ende nichts richtig. Deshalb sind Beamte, Soldaten, Grenzgänger, Rentner, Selbständige, Minijobs bis 603 Euro, Midijobs von 603,01 bis 2.000 Euro und Werkstudenten hier bewusst ausgeschlossen. Für Werkstudenten gibt es den Werkstudent Rechner. Beamte zahlen keine Sozialabgaben wie Arbeitnehmer und bekommen Beihilfe. Grenzgänger werden nach Doppelbesteuerungsabkommen besteuert. Rentner mit Hinzuverdienst, Selbständige und Werkstudenten haben eigene Beitrags- und Freibetragsregeln. Wer zu einer dieser Gruppen gehört, braucht einen eigenen Rechner für seine Gruppe, nicht einen Standardrechner mit einem zusätzlichen Häkchen.
Häufige Fragen zum Brutto Netto Rechner
Wie funktioniert der Brutto Netto Rechner?
Sie geben Ihr Brutto ein, wählen Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Kinder und Zusatzbeitrag, und der Rechner zeigt sofort Ihr Netto pro Monat und pro Jahr, mit jeder Abgabe einzeln aufgeführt: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Lohnsteuer wird vereinfacht nach dem Tarif in § 32a EStG 2026 berechnet. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Steuerberatung, und kann um wenige Euro von Ihrer Lohnabrechnung abweichen. Verbindlich ist die Abrechnung Ihres Arbeitgebers.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto Netto Rechner und Netto Brutto Rechner?
Beim Brutto Netto Rechner geben Sie Ihr Brutto ein und erhalten Ihr Netto. Beim Netto Brutto Rechner ist es umgekehrt: Sie geben Ihr gewünschtes Netto ein, und der Rechner sucht das Brutto, das zu diesem Netto führt. Weil die Steuer progressiv ist und die Sozialabgaben gedeckelt sind, gibt es dafür keine einfache Umkehrformel. Dieser Rechner löst die Umkehrung durch Iteration: Er probiert ein Brutto, rechnet es vorwärts durch, vergleicht das Netto mit Ihrem Wunsch und passt das Brutto so lange an, bis das Netto auf 1 Euro genau erreicht ist.
Wie berechne ich mein Gehalt netto?
Als Gehaltsrechner rechnet diese Seite Ihr Monatsgehalt oder Ihr Jahresgehalt netto. Tragen Sie Ihr Brutto ein und wählen Sie, ob der Betrag pro Monat oder pro Jahr gilt. Eine Sonderzahlung, zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein Bonus, gehört in das Feld für die Sonderzahlung pro Jahr, denn sie wird mit dem Jahresbrutto versteuert. Ohne diese Angabe würde das Netto zu hoch ausfallen.
Wie funktioniert der Lohnrechner mit Stundenlohn?
Wählen Sie Stundenlohn, geben Sie Ihren Stundenlohn und Ihre Stunden pro Woche ein. Der Rechner rechnet zuerst den Stundenlohn in ein Monatsbrutto um, mit der Formel Stundenlohn mal Stunden pro Woche mal 52 geteilt durch 12, und danach läuft die normale Brutto-Netto-Berechnung. Bei 40 Stunden pro Woche sind 20 Euro Stundenlohn also 3.466,67 Euro Brutto pro Monat. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde.
Was bedeutet Steuerklasse 1 im Brutto Netto Rechner?
Steuerklasse 1 gilt für Ledige, Geschiedene, Verwitwete und dauernd getrennt Lebende ohne Kinderentlastung über die Steuerklasse hinaus. Sie ist der Standardfall in diesem Rechner und in der Beispielrechnung mit 1.800 Euro Brutto. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro ist im Tarif bereits enthalten, zusätzlich werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro abgezogen.
Wie wird Steuerklasse 5 berechnet?
Steuerklasse 5 gilt für den geringer verdienenden Partner, wenn der andere Partner in Steuerklasse 3 ist. In Steuerklasse 5 gibt es im monatlichen Abzug keinen Grundfreibetrag, deshalb ist der Abzug deutlich höher als in Steuerklasse 1. Dieser Rechner nähert Steuerklasse 5 an, indem er den Tarif ohne Grundfreibetrag anwendet. Der endgültige Ausgleich erfolgt erst mit der Steuererklärung oder dem Lohnsteuer-Jahresausgleich, bei dem die Klassen 3 und 5 gemeinsam betrachtet werden.
Werden Sonderzahlung, Zuschläge, Schichtzulagen, Urlaubsgeld und Überstunden berücksichtigt?
Beliebte Varianten sind der Brutto Netto Rechner Sonderzahlung, der Brutto Netto Rechner mit Schichtzulagen, der Brutto Netto Rechner Zuschläge, der Brutto Netto Rechner Urlaubsgeld und der Brutto Netto Rechner Überstunden. Ja, aber auf eine ehrliche Weise: Alle diese Beträge erhöhen zuerst Ihr Brutto, und erst danach werden Steuer und Sozialabgaben berechnet. Eine Sonderzahlung tragen Sie direkt in das Feld für die Sonderzahlung pro Jahr ein. Zuschläge, Schichtzulagen, Urlaubsgeld und Überstundenvergütung addieren Sie bitte zu Ihrem Brutto oder zur Sonderzahlung, je nachdem ob sie monatlich oder einmalig gezahlt werden. Der Rechner hat kein eigenes Prozentfeld für Zuschläge, weil Zuschläge je nach Tarifvertrag unterschiedlich steuer- und sozialpflichtig sein können.
Für wen ist dieser Rechner nicht geeignet?
Dieser Rechner gilt nur für Standard-Arbeitnehmer in der gesetzlichen Sozialversicherung. Er ist nicht geeignet für Beamte, Soldaten, Grenzgänger in die Schweiz oder nach Österreich und Luxemburg, Rentner mit Hinzuverdienst, Selbständige, Minijobs bis 603 Euro, Midijobs und Werkstudenten. Diese Gruppen haben andere Beitrags- und Steuersysteme, zum Beispiel keine oder andere Sozialabgaben, Beihilfe oder besondere Freibeträge, und ein Standardrechner würde für sie falsche Werte liefern.
Quellen und offizielle Stellen
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026, Anlage 2, Stand 12.11.2025 (Grundfreibetrag 12.348 Euro, Kinderfreibetrag 9.756 Euro, Soli-Freigrenze 20.350 Euro, Beitragsbemessungsgrenzen und Zusatzbeitrag 2,9 %)
- Gesetzestext: § 32a EStG, Einkommensteuertarif 2026 (Tarifzonen und Formeln)
- Bundesministerium der Finanzen: BMF-Steuerrechner (verbindliche Lohnsteuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan)
- Bundesregierung: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen 69.750 Euro und 101.400 Euro, Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 Euro)
Wichtiger Hinweis: Das Ergebnis dieses Rechners ist eine vereinfachte Schätzung nach § 32a EStG 2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Die Lohnsteuer wird hier vereinfacht berechnet, nicht nach dem vollständigen maschinellen Programmablaufplan des BMF. Ihr Arbeitgeber rechnet nach dem amtlichen Verfahren ab, deshalb kann das Ergebnis um wenige Euro von Ihrer Lohnabrechnung abweichen. Bei Steuerklasse 5 und 6 handelt es sich um Näherungen, der endgültige Ausgleich erfolgt mit der Steuererklärung. Verbindlich sind allein Ihr Lohnsteuerbescheid und Ihre Abrechnung.