Werkstudent Rechner: Ihre Angaben
| Brutto pro Monat | 0 € |
| Brutto pro Jahr | 0 € |
| Lohnsteuer pro Monat | 0 € |
| Solidaritätszuschlag pro Monat | 0 € |
| Kirchensteuer pro Monat | 0 € |
| Rentenversicherung pro Monat | 0 € |
| Krankenversicherung pro Monat (vom Brutto) | 0 € |
| Pflegeversicherung pro Monat (vom Brutto) | 0 € |
| Arbeitslosenversicherung pro Monat (vom Brutto) | 0 € |
| Sozialabgaben gesamt pro Monat (nur Rentenversicherung) | 0 € |
| Durchschnittssteuersatz (Lohnsteuer zu versteuerndem Einkommen) | 0 % |
| Grenzsteuersatz (nächster Euro) | 0 % |
| Nettoquote (Netto zu Brutto) | 0 % |
Die Felder sind mit einem Beispiel vorausgefüllt: 1.500 Euro Brutto pro Monat, Steuerklasse 1, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, keine Kinder, Vorlesungszeit, 20 Stunden pro Woche im Stundenlohn-Modus. Die Berechnung läuft komplett in Ihrem Browser, Ihre Daten werden nicht an einen Server geschickt und nicht gespeichert. Der Rechner ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Freischaltung.
So wird das Netto berechnet
Die Rechnung ist eine Vereinfachte Berechnung nach § 32a EStG 2026. Zuerst wird die Rentenversicherung vom Brutto abgezogen, nach den Werkstudentenregeln unten. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden nicht abgezogen. Danach wird das zu versteuernde Einkommen gebildet: Brutto abzüglich der tatsächlichen Rentenversicherung, abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro und Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro, bei Steuerklasse 2 mit Kind zusätzlich Entlastungsbetrag 4.260 Euro plus 240 Euro je weiterem Kind, und abzüglich eines eingetragenen ELStAM-Freibetrags. Auf dieses Einkommen wird der Tarif nach § 32a EStG 2026 angewendet. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden nicht vom Brutto berechnet, sondern von der Lohnsteuer, nach Abzug des Kinderfreibetrags von 9.756 Euro je Kind für diese beiden Abgaben. Die Kinderzahl im Rechner wirkt sich deshalb nur auf Soli und Kirchensteuer aus, nicht auf die Lohnsteuer selbst.
Dieser Rechner ist zugleich ein Werkstudenten Rechner, ein Werkstudent Gehalt Rechner, ein Werkstudenten Gehalt Rechner, ein Werkstudenten-Gehalt Rechner, ein Gehaltsrechner Werkstudent, ein Werkstudent Gehaltsrechner, ein Werkstudent Lohnrechner, ein Werkstudenten Lohn Rechner, ein Werkstudent Netto Rechner, ein Werkstudenten Netto Rechner, ein Werkstudentenrechner und ein Brutto Netto Rechner für Studenten: Gehalt, Lohn und Stundenlohn sind hier nur verschiedene Eingabewege zum selben Brutto, und die umgekehrte Richtung als Netto Brutto Rechner Werkstudent steckt ebenfalls in derselben Rechnung. Wer den Werkstudenten Brutto Netto Rechner, den Brutto Netto Rechner Student, den Brutto Netto Rechner Werkstudent, den Brutto-Netto-Rechner Werkstudent oder den Brutto Netto Rechner Werkstudenten sucht, findet hier denselben Rechner, nur mit den Werkstudentenregeln statt der Standardregeln.
Werte 2026, die dieser Rechner verwendet
| Rentenversicherung Werkstudent (über 2.000 Euro Brutto pro Monat) | 9,3 % Arbeitnehmer, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 Euro pro Jahr |
| Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro Brutto pro Monat | Beitragsbemessungsgrundlage = (Brutto minus 603) mal 2.000 geteilt durch (2.000 minus 603), Rentenversicherung = 9,3 % dieser Grundlage |
| Minijob-Bereich bis 603 Euro Brutto pro Monat | Rentenversicherung 3,6 %, Befreiung vom eigenen Anteil möglich (dann 0 %); dieser Rechner geht ohne Befreiung von 3,6 % aus |
| Krankenversicherung (vom Brutto) | 0 %: Werkstudenten zahlen sie selbst, nicht über die Lohnabrechnung |
| Pflegeversicherung (vom Brutto) | 0 %: Werkstudenten sind befreit |
| Arbeitslosenversicherung (vom Brutto) | 0 %: Werkstudenten sind befreit |
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro pro Jahr (24.696 Euro bei Splitting) |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro pro Jahr |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 Euro pro Jahr |
| Entlastungsbetrag Steuerklasse 2 | 4.260 Euro pro Jahr, plus 240 Euro je weiterem Kind |
| Kinderfreibetrag je Kind (nur Soli und Kirchensteuer) | 9.756 Euro pro Jahr |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der Lohnsteuer, Freigrenze 20.350 Euro (Klasse 3: 40.700 Euro), danach Milderungszone mit 11,9 % des überschreitenden Betrags |
| Kirchensteuer | 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern |
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026 | 13,90 Euro pro Stunde |
Direkt oberhalb von 603 Euro ist die Rentenversicherung nach der Übergangsbereich-Formel zunächst sehr klein (bei 604 Euro etwa 0,13 Euro) und steigt dann mit dem Brutto bis auf 186,00 Euro bei 2.000 Euro. Das ist kein Fehler, sondern die Formel: Die Grundlage wächst von fast null auf das volle Brutto an. Eine Sonderzahlung wird in der Rentenversicherung vereinfacht so behandelt, dass sie im Auszahlungsmonat mit dem Monatsbrutto zusammengerechnet wird. Es gibt hier bewusst kein Feld für den Zusatzbeitrag und kein Feld für kinderlos über 23: Beide gehören zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Werkstudenten vom Brutto gar nicht zahlen.
Umgekehrte Richtung und Stundenlohn
Als Netto Brutto Rechner Werkstudent geht dieser Rechner auch umgekehrt vor: Sie geben Ihr gewünschtes Netto ein, und der Rechner sucht durch Iteration das Brutto, das nach Steuer und Rentenversicherung genau dieses Netto ergibt, auf 1 Euro genau im Jahr. Eine Sonderzahlung wird in dieser Richtung nicht berücksichtigt. Als Stundenlohn Werkstudent Rechner rechnet er zuerst den Stundenlohn in ein Monatsbrutto um, mit der Formel Stundenlohn mal Stunden pro Woche mal 52 geteilt durch 12, und danach läuft die normale Berechnung. Bei 20 Stunden pro Woche sind 13,90 Euro Stundenlohn also 1.204,67 Euro Brutto pro Monat.
Das Werkstudentenprivileg
Werkstudenten sind Studierende, die neben dem Studium bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind und deren Studium im Vordergrund steht. Für sie gilt das Werkstudentenprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V: In der Werkstudententätigkeit sind sie von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Das heißt nicht, dass sie gar nicht krankenversichert sind: Die Krankenversicherung läuft weiter, aber nicht über die Lohnabrechnung des Werkstudentenjobs, sondern über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung, die der Student selbst zahlt. Nur die Rentenversicherung bleibt in der Werkstudententätigkeit bestehen, und nur sie wird hier vom Brutto abgezogen. Das Privileg gilt nur für die Tätigkeit als Werkstudent, nicht für eine zweite, normale Beschäftigung daneben. Ob das Privileg in Ihrem Fall greift, entscheidet Ihre Krankenkasse, nicht dieser Rechner.
20-Stunden-Regel
Das Studium muss im Vordergrund stehen, deshalb gilt in der Vorlesungszeit die 20-Stunden-Regel: höchstens 20 Stunden pro Woche als Werkstudent. In der vorlesungsfreien Zeit ist Vollzeit erlaubt, aber höchstens 26 Wochen (182 Tage) innerhalb von 12 Monaten über 20 Stunden. Wer länger über 20 Stunden arbeitet, verliert das Werkstudentenprivileg, auch in der vorlesungsfreien Zeit. Arbeit abends, nachts oder am Wochenende kann unter bestimmten Voraussetzungen von der 20-Stunden-Grenze ausgenommen sein, wenn sie die Teilnahme an Vorlesungen nicht behindert. Alle Jobs werden zusammengezählt, und Überstunden zählen mit (siehe Frage 7). Der Rechner zeigt eine Warnung, wenn Sie Vorlesungszeit wählen und mehr als 20 Stunden pro Woche eingeben, rechnet aber trotzdem mit den Werkstudentenregeln weiter. Für den Fall ohne Privileg, also mit vollen Sozialabgaben, ist der Brutto Netto Rechner der richtige Rechner.
Werkstudent oder Minijob?
Die Grenze liegt bei 603 Euro Brutto pro Monat. Darunter ist ein Studentenjob ein Minijob, darüber ein Werkstudentenjob, und die Rentenversicherung ändert sich an dieser Grenze grundlegend:
| Bis 603 Euro Brutto pro Monat (Minijob) | Rentenversicherung 3,6 %, Befreiung vom eigenen Anteil möglich (dann 0 %); dieser Rechner geht ohne Befreiung von 3,6 % aus |
| 603,01 bis 2.000 Euro Brutto pro Monat (Werkstudent, Übergangsbereich) | Rentenversicherung 9,3 % der reduzierten Grundlage nach der Formel oben |
| Über 2.000 Euro Brutto pro Monat (Werkstudent) | Rentenversicherung 9,3 % des Bruttos, gedeckelt an 101.400 Euro pro Jahr |
Ein Midijob ist kein Werkstudentenmodus und wird hier nicht berechnet: Wer als normaler Arbeitnehmer im Übergangsbereich arbeitet, nutzt den Brutto Netto Rechner. Wer neben dem Werkstudentenjob noch einen Minijob hat, muss beide Jobs zusammen betrachten: Für die 20-Stunden-Regel zählen alle Stunden, und für die Sozialversicherung müssen beide Jobs der Krankenkasse gemeldet werden.
Werkstudent oder normaler Arbeitnehmer?
Der Unterschied liegt allein in den Sozialabgaben, die Steuer ist dieselbe. Das zeigt der Vergleich:
| Krankenversicherung | Werkstudent: 0 % vom Brutto (selbst zu zahlen) / Normaler Arbeitnehmer: volle 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | Werkstudent: 0 % vom Brutto / Normaler Arbeitnehmer: volle Sätze nach Bundesland und Kinderzahl |
| Arbeitslosenversicherung | Werkstudent: 0 % vom Brutto / Normaler Arbeitnehmer: 1,3 % |
| Rentenversicherung | Werkstudent: 3,6 % bis 603 Euro, Übergangsbereich-Formel bis 2.000 Euro, 9,3 % darüber / Normaler Arbeitnehmer: 9,3 % |
| Vereinfachte Vorsorgepauschale für die Steuer | Werkstudent: nur die tatsächliche Rentenversicherung / Normaler Arbeitnehmer: Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung |
| Lohnsteuer | Beide: Tarif nach § 32a EStG 2026, gleiche Freibeträge und Steuerklassen |
Deshalb liefert der Brutto Netto Rechner für Werkstudenten ein zu niedriges Netto: Er zieht Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab, die Werkstudenten gar nicht zahlen. Umgekehrt liefert dieser Werkstudent Rechner für normale Arbeitnehmer ein zu hohes Netto. Wer zu keiner der beiden Gruppen eindeutig gehört, fragt bei der Krankenkasse nach, welche Regeln für ihn gelten, bevor er sich auf ein Ergebnis verlässt.
Beispielrechnungen: Werkstudent Brutto in Netto
Alle Beispiele mit denselben Annahmen wie im Rechner: Steuerklasse 1, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, keine Kinder, Vorlesungszeit, keine Sonderzahlung, kein Freibetrag, keine selbst gezahlte Krankenversicherung. Die Beispiele sind mit diesem Rechner nachgerechnet und stimmen mit seiner Ausgabe überein.
| 13,90 Euro Stundenlohn, 20 Stunden pro Woche (Mindestlohn 2026): Brutto 1.204,67 Euro pro Monat | Netto 1.124,56 Euro pro Monat, 13.494,71 Euro pro Jahr, davon Lohnsteuer 0,00 Euro, Rentenversicherung 80,11 Euro pro Monat, Netto 12,98 Euro pro Stunde |
| 20,00 Euro Stundenlohn, 20 Stunden pro Woche: Brutto 1.733,33 Euro pro Monat | Netto 1.498,09 Euro pro Monat, 17.977,06 Euro pro Jahr, davon Lohnsteuer 84,75 Euro, Rentenversicherung 150,50 Euro pro Monat, Netto 17,29 Euro pro Stunde |
| 1.500 Euro Brutto pro Monat | Netto 1.339,57 Euro pro Monat, 16.074,85 Euro pro Jahr, davon Lohnsteuer 41,00 Euro, Rentenversicherung 119,43 Euro pro Monat |
| Umkehrung: 1.200 Euro Netto pro Monat gewünscht | Nötiges Brutto 1.304,74 Euro pro Monat, 15.656,93 Euro pro Jahr, davon Lohnsteuer 11,33 Euro, Rentenversicherung 93,43 Euro pro Monat, erreichtes Netto 1.199,98 Euro pro Monat (auf 1 Euro genau im Jahr) |
Das erste Beispiel zeigt, warum Werkstudenten bei Mindestlohn oft keine Lohnsteuer zahlen: Das Jahresbrutto liegt unter dem Grundfreibetrag, nach Abzug der Rentenversicherung und der Pauschbeträge erst recht. Erst bei höheren Verdiensten greift die Lohnsteuer, und auch dann bleibt sie wegen der fehlenden Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung deutlich niedriger als bei einem normalen Arbeitnehmer mit demselben Brutto.
Häufige Fragen zum Werkstudent Rechner
Wie funktioniert der Werkstudent Rechner?
Sie geben Ihr Brutto oder Ihr Netto ein, wählen Vorlesungszeit oder vorlesungsfreie Zeit, Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Kinder, und der Werkstudent Rechner zeigt sofort Ihr Netto pro Monat und pro Jahr, mit jeder Abgabe einzeln aufgeführt: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Rentenversicherung. Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung werden vom Brutto nicht abgezogen, denn als Werkstudent sind Sie von diesen drei Zweigen befreit. Die Lohnsteuer wird vereinfacht nach dem Tarif in § 32a EStG 2026 berechnet. Das Ergebnis ist eine Schätzung, keine Steuerberatung, und kann um wenige Euro von Ihrer Lohnabrechnung abweichen. Verbindlich ist die Abrechnung Ihres Arbeitgebers.
Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
In der Vorlesungszeit dürfen Sie als Werkstudent in der Regel höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit ist Vollzeit erlaubt, aber höchstens 26 Wochen (182 Tage) innerhalb von 12 Monaten über 20 Stunden, sonst geht das Werkstudentenprivileg verloren. Arbeit abends, nachts oder am Wochenende kann unter bestimmten Voraussetzungen von der 20-Stunden-Grenze ausgenommen sein, wenn sie die Teilnahme an Vorlesungen nicht behindert. Der Rechner warnt Sie, wenn Sie Vorlesungszeit wählen und mehr als 20 Stunden pro Woche eingeben. Er rechnet dann trotzdem mit den Werkstudentenregeln weiter, denn die vollen Sozialabgaben wären ein anderer Fall.
Was ist der Unterschied zwischen Werkstudent und Minijob?
Bis 603 Euro Brutto pro Monat ist ein Studentenjob ein Minijob: Die Rentenversicherung beträgt dann 3,6 Prozent, und eine Befreiung vom eigenen Rentenversicherungsanteil ist möglich, dann sind es 0 Prozent. Dieser Rechner geht ohne Befreiung von 3,6 Prozent aus. Oberhalb von 603 Euro ist der Job kein Minijob mehr, sondern ein Werkstudentenjob mit dem Werkstudentenprivileg: keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Brutto, aber Rentenversicherung nach der Übergangsbereich-Formel bis 2.000 Euro und mit 9,3 Prozent darüber. Ein Werkstudent ist also ab 603,01 Euro kein Minijobber mehr, und ein Minijob-Rechner würde für ihn falsche Werte liefern.
Wann brauche ich den Werkstudent Rechner und wann den Brutto Netto Rechner?
Den Werkstudent Rechner brauchen Sie, wenn Sie immatrikuliert sind und als Werkstudent arbeiten, also mit dem Werkstudentenprivileg. Sobald Sie kein Werkstudent mehr sind, zum Beispiel nach dem Studium, bei dauerhaft mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit oder bei einer Vollzeitstelle ohne Studium, gelten die vollen Sozialabgaben. Dann ist der Brutto Netto Rechner der richtige Rechner, denn er zieht Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in voller Höhe ab. Umgekehrt ist der Brutto Netto Rechner für Werkstudenten falsch, weil er Abgaben abzieht, die Werkstudenten gar nicht zahlen.
Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen?
Ja, Lohnsteuer zahlen auch Werkstudenten, aber bei typischen Werkstudentenverdiensten ist sie oft null oder sehr klein. Der Grund ist der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr: Erst oberhalb davon fällt überhaupt Lohnsteuer an. Dazu kommen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro, die das zu versteuernde Einkommen senken. In Steuerklasse 1, dem Standardfall für ledige Werkstudenten, liegt das Netto bei 1.500 Euro Brutto pro Monat bei etwa 1.339,57 Euro, bei Mindestlohn mit 13,90 Euro pro Stunde und 20 Stunden pro Woche sogar ohne Lohnsteuer bei etwa 1.124,56 Euro Netto. Dieser Werkstudent Steuer Rechner und der Werkstudent Steuern Rechner meinen dasselbe: die Lohnsteuer nach § 32a EStG 2026, mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nur, wenn die Freigrenzen überschritten werden oder Kirchensteuerpflicht besteht.
Wer zahlt meine Krankenversicherung als Werkstudent?
Die Krankenversicherung wird bei Werkstudenten nicht vom Brutto abgezogen, sondern Sie zahlen sie selbst. Viele Studenten sind über die Familienversicherung der Eltern mitversichert, in der Regel bis zum 25. Geburtstag, solange die Einkommensgrenze der Krankenkasse nicht überschritten wird. Wer nicht mehr familienversichert ist, zahlt die studentische Krankenversicherung selbst an die Krankenkasse. Tragen Sie diesen Betrag in das Feld für die eigene Krankenversicherung ein, dann zeigt der Rechner zusätzlich Ihr Netto nach dieser Krankenversicherung, ohne dass er das Haupt-Netto verändert. Wie hoch Ihr Beitrag genau ist, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse, denn er hängt von Ihrer Versicherungsart ab.
Zählen Überstunden und mehrere Jobs zu den 20 Stunden?
Ja. Überstunden zählen zu den 20 Stunden dazu, und alle Werkstudentenjobs werden zusammengezählt. Wer bei zwei Arbeitgebern je 12 Stunden pro Woche arbeitet, liegt mit 24 Stunden über der Grenze in der Vorlesungszeit, auch wenn jeder einzelne Job unter 20 Stunden bleibt. Auch ein Minijob neben dem Werkstudentenjob zählt bei der Gesamtbetrachtung mit, und die Jobs müssen dem Arbeitgeber und der Krankenkasse gemeldet werden. Tragen Sie im Rechner deshalb Ihre Gesamtstunden pro Woche ein, nicht nur die Stunden bei einem Arbeitgeber.
Beeinflusst der Werkstudentenjob mein BAföG, und was ändert sich mit 30?
Ja, das kann er. BAföG wird nach Einkommen und Vermögen berechnet, und ein Werkstudentenverdienst kann das BAföG mindern. Wie hoch der anrechnungsfreie Betrag in Ihrem Fall ist und ob Ihr Verdienst angerechnet wird, entscheidet allein das BAföG-Amt, deshalb nennt dieser Rechner bewusst keine BAföG-Freibetrags-Zahl, die er nicht aus einer amtlichen Quelle belegt hat. Fragen Sie im Zweifel vorab beim BAföG-Amt nach, bevor Sie Ihre Stunden erhöhen. Unabhängig davon endet mit 30 in der Regel die studentische Krankenversicherung, danach zahlen Sie die freiwillige Versicherung, die deutlich teurer ist als die studentische.
Quellen und offizielle Stellen
- Bundesministerium der Finanzen: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026, Anlage 2, Stand 12.11.2025 (Grundfreibetrag 12.348 Euro, Kinderfreibetrag 9.756 Euro, Soli-Freigrenze 20.350 Euro, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 Euro)
- Gesetzestext: § 32a EStG, Einkommensteuertarif 2026 (Tarifzonen und Formeln)
- Gesetzestext: § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, Werkstudentenprivileg (Versicherungsfreiheit von Werkstudenten in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
- GKV-Spitzenverband: Geringfügigkeits-Richtlinien (Minijob-Grenze 603 Euro, Übergangsbereich und Werkstudentenregeln in der Praxis der Krankenkassen)
- Deutsche Rentenversicherung: Werkstudenten und Rentenversicherung (Rentenversicherungspflicht von Werkstudenten, 9,3 % Arbeitnehmeranteil)
- Bundesministerium der Finanzen: BMF-Steuerrechner (verbindliche Lohnsteuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan)
Wichtiger Hinweis: Das Ergebnis dieses Rechners ist eine Vereinfachte Berechnung nach § 32a EStG 2026 (vereinfachte Schätzung) und ersetzt keine Steuerberatung. Die Lohnsteuer wird hier vereinfacht berechnet, nicht nach dem vollständigen maschinellen Programmablaufplan des BMF. Ihr Arbeitgeber rechnet nach dem amtlichen Verfahren ab, deshalb kann das Ergebnis um wenige Euro von Ihrer Lohnabrechnung abweichen. Bei Steuerklasse 5 und 6 handelt es sich um Näherungen, der endgültige Ausgleich erfolgt mit der Steuererklärung. Ob das Werkstudentenprivileg in Ihrem Fall greift, entscheidet Ihre Krankenkasse, nicht dieser Rechner. Verbindlich sind allein Ihr Lohnsteuerbescheid und Ihre Abrechnung.