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Aufstockung Rechner

Mit diesem aufstockung rechner finden Sie heraus, wie viel Geld das Jobcenter zu Ihrem Lohn dazulegt. Tragen Sie Ihr Brutto- und Nettoeinkommen, Ihre Wohnkosten und Ihren Haushalt ein: Der Rechner ermittelt Ihren Bedarf, zieht den gesetzlichen Freibetrag ab, rechnet Kindergeld und weiteres Einkommen an und zeigt Ihnen die voraussichtliche monatliche Aufstockung. Als aufstockungsrechner ist er für alle gedacht, die arbeiten und trotzdem nicht über die Runden kommen, und als aufstockung bürgergeld rechner bildet er die Regeln ab, die seit der Umbenennung unter dem Namen Grundsicherungsgeld weiter gelten.

Aufstockung berechnen: Ihre Angaben

Ihre voraussichtliche Aufstockung:
0 € pro Monat
Regelbedarf Erwachsene0 €
Regelbedarf Kinder0 €
Mehrbedarf Alleinerziehende0 €
Kosten für Unterkunft und Heizung0 €
Ihr Gesamtbedarf0 €
Brutto-Erwerbseinkommen0 €
Netto-Erwerbseinkommen0 €
Freibetrag aus dem Bruttoeinkommen0 €
Anrechenbares Erwerbseinkommen (Netto abzüglich Freibetrag)0 €
Kindergeld (259 € je Kind, als Einkommen des Kindes angerechnet)0 €
Sonstiges anrechenbares Einkommen0 €
Anrechenbares Einkommen insgesamt0 €

Die Felder sind mit einem Beispiel vorausgefüllt: eine alleinstehende Person in Teilzeit mit 800 Euro brutto und 650 Euro netto sowie 550 Euro Wohnkosten. Passen Sie die Werte einfach an Ihre Situation an.

Was ist Aufstockung? Die Formel in Worten

Aufstockung heißt: Sie haben einen Job, aber Ihr Einkommen reicht nicht, um den Bedarf Ihres Haushalts zu decken. Das Jobcenter füllt dann die Lücke mit Grundsicherungsgeld auf. Früher sprach man vom aufstockenden Arbeitslosengeld II, kurz aufstockung alg 2 (auch aufstockung alg2 geschrieben), oder vom aufstockung hartz 4, heute vom aufstockung bürgergeld und seit dem 1. Juli 2026 vom Grundsicherungsgeld. Der Inhalt ist derselbe geblieben: Wer arbeitet, soll am Ende mehr Geld zur Verfügung haben als ohne Arbeit, und genau das sichern die Freibeträge.

Die Berechnung läuft in drei Schritten. Erstens stellt das Jobcenter Ihren Bedarf fest: Regelbedarfe aller Haushaltsmitglieder plus anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung, bei Alleinerziehenden zuzüglich Mehrbedarf. Zweitens wird Ihr aufstockung einkommen geprüft: Vom Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen, Kindergeld und sonstiges Einkommen werden hinzugerechnet. Drittens gilt die einfache Formel:

Anrechenbares Einkommen = Nettoeinkommen − Freibetrag + Kindergeld + sonstiges Einkommen
Aufstockung = Gesamtbedarf − anrechenbares Einkommen

Ist das Ergebnis negativ, besteht rechnerisch kein Anspruch. Dann lohnen sich fast immer Wohngeld und, für Familien, der Kinderzuschlag. Der Rechner oben folgt exakt dieser Reihenfolge und zeigt jede Stufe offen, damit Sie Ihren späteren Bescheid Zeile für Zeile nachprüfen können.

Aufstockung Freibetrag: Die Tabelle nach § 11b SGB II

Der aufstockung freibetrag entscheidet darüber, wie viel von Ihrem Verdienst Ihnen zusätzlich bleibt. Er wird aus dem Bruttoeinkommen berechnet und dann vom Nettoeinkommen abgezogen. Die Staffel ist gesetzlich festgelegt und gilt für jede Art von Erwerbseinkommen gleichermaßen:

Brutto-EinkommensbereichFreibetragMaximal
Bis 100 €100 % bleiben frei (aufstockung 100 euro freibetrag)100 €
100 € bis 520 €20 % des Betrags in diesem Bereich (aufstockung 20 prozent)84 €
520 € bis 1.000 €30 % des Betrags in diesem Bereich (aufstockung 30 prozent)144 €
1.000 € bis 1.200 €, mit minderjährigem Kind bis 1.500 €10 % des Betrags in diesem Bereich (aufstockung 10 prozent)20 € bzw. 50 €

Diese aufstockung tabelle zeigt auch, wo die aufstockung grenze liegt: Ohne minderjähriges Kind im Haushalt endet die Staffel bei 1.200 Euro brutto, mit Kind bei 1.500 Euro. Darüber wächst der Freibetrag nicht weiter, er bleibt bei höchstens 348 Euro beziehungsweise 378 Euro stehen. Die aufstockung einkommensgrenze ist also keine Grenze, ab der der Anspruch abrupt endet, sondern der Punkt, ab dem jeder zusätzlich verdiente Euro voll angerechnet wird. Wer sein aufstockung einkommen anrechnen lassen muss, sollte deshalb immer erst den Freibetrag abziehen und erst dann vergleichen.

Ein Zahlenbeispiel für die Staffel: Bei 800 Euro brutto setzt sich der Freibetrag aus 100 Euro Grundfreibetrag, 84 Euro aus der zweiten Stufe und 84 Euro aus der dritten Stufe zusammen, also 268 Euro. Bei einem Nettoeinkommen von ebenfalls 800 Euro wären dann 532 Euro anrechenbar. Genau diese Stufenaufschlüsselung zeigt der Rechner oben für jeden von Ihnen eingegebenen Betrag an.

Aufstockung 520 Euro und Aufstockung 603 Euro: Zwei verschiedene Grenzen

Zwei Zahlen sorgen immer wieder für Verwirrung, deshalb gehören sie hierher. Die Suche nach aufstockung 520 euro meint in der Regel die zweite Freibetragsstufe: 520 Euro ist die Obergrenze des Bereichs, in dem 20 Prozent frei bleiben. Die Suche nach aufstockung 603 euro meint dagegen die Minijob-Grenze 2026: Bis zu 603 Euro im Monat bleibt ein Minijob sozialversicherungsfrei, weil die Grenze an den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gekoppelt ist. Ein Minijob mit 603 Euro brutto und netto bringt einen Freibetrag von 208,90 Euro (100 Euro plus 84 Euro plus 24,90 Euro aus der dritten Stufe), angerechnet werden dann 394,10 Euro. Verwechseln Sie die beiden Grenzen nicht: Die eine steuert den Freibetrag, die andere bestimmt, ob Ihr Job überhaupt ein Minijob ist.

Aufstockung Beispielrechnung: Alleinstehend in Teilzeit mit 800 Euro brutto

Die erste aufstockung beispielrechnung nimmt die voreingestellten Werte des Rechners: eine alleinstehende Person in Teilzeit mit 800 Euro brutto und 650 Euro netto, dazu 420 Euro Kaltmiete, 70 Euro Nebenkosten und 60 Euro Heizkosten. So entsteht das Ergebnis Schritt für Schritt:

PostenBetrag
Regelbedarf alleinstehend (Stufe 1)563,00 €
Unterkunft und Heizung (420 € + 70 € + 60 €)550,00 €
Gesamtbedarf1.113,00 €
Brutto-Erwerbseinkommen800,00 €
Freibetrag aus 800 € Bruttoeinkommen (100 € + 84 € + 84 €)268,00 €
Netto-Erwerbseinkommen650,00 €
Anrechenbares Einkommen (650 € − 268 €)382,00 €
Aufstockung pro Monat731,00 €

Zusammen mit dem Nettoverdienst stehen der Person damit 1.381 Euro im Monat zur Verfügung. Steigt ihr Bruttolohn auf 1.000 Euro, wächst der Freibetrag auf 328 Euro, und die Aufstockung sinkt entsprechend, aber langsamer als der Lohn steigt: Genau darin liegt der Anreiz, mehr zu arbeiten.

Aufstockung Beispiele: Paar mit einem kleinen Kind und 1.100 Euro brutto

Die zweite Rechnung zeigt eine aufstockung familie: ein Paar mit einem vierjährigen Kind, 1.100 Euro brutto und 880 Euro netto aus einer Teilzeitstelle, dazu 600 Euro Kaltmiete, 110 Euro Nebenkosten und 90 Euro Heizung. Weil ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, läuft die Freibetragsstaffel bis 1.500 Euro:

PostenBetrag
Regelbedarf Erwachsene (2 × 506 €)1.012,00 €
Regelbedarf Kind von 0 bis 5 Jahren357,00 €
Unterkunft und Heizung (600 € + 110 € + 90 €)800,00 €
Gesamtbedarf2.169,00 €
Brutto-Erwerbseinkommen1.100,00 €
Freibetrag aus 1.100 € Bruttoeinkommen (100 € + 84 € + 144 € + 10 €)338,00 €
Netto-Erwerbseinkommen880,00 €
Anrechenbares Erwerbseinkommen (880 € − 338 €)542,00 €
Kindergeld (1 × 259 €, als Einkommen des Kindes)259,00 €
Anrechenbares Einkommen insgesamt (542 € + 259 €)801,00 €
Aufstockung pro Monat1.368,00 €

Beide aufstockung beispiele lassen sich im Rechner oben nachstellen: Tragen Sie die Werte ein, und Sie erhalten exakt dieselben Ergebnisse. Das ist der Sinn eines offenen Rechners: keine versteckten Annahmen, jede Zahl lässt sich bis auf den Euro nachvollziehen.

Regelbedarfe 2026 und Kindergeld im Überblick

Der Bedarf hängt vor allem von den Regelbedarfen ab. Sie gelten 2026 in derselben Höhe wie 2025, weil für 2026 eine Nullrunde beschlossen wurde. Die Miete ist darin nicht enthalten, sie wird gesondert als Kosten der Unterkunft anerkannt:

RegelbedarfsstufeFür wen?Betrag pro Monat
Stufe 1Alleinstehende und Alleinerziehende563 €
Stufe 2Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person506 €
Stufe 3Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern451 €
Stufe 4Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471 €
Stufe 5Kinder von 6 bis 13 Jahren390 €
Stufe 6Kinder von 0 bis 5 Jahren357 €

Das Kindergeld von 259 Euro je Kind und Monat zählt als Einkommen des Kindes und wird deshalb vom Bedarf der Bedarfsgemeinschaft abgezogen, bevor die Aufstockung feststeht. In Grenzfällen, in denen das Kindergeld den Bedarf des Kindes übersteigt, wendet das Jobcenter die sogenannte Kindergeldübertrag-Regel an und rechnet den Überschuss den Eltern zu. Der Rechner bildet diese Sonderregel nicht ab und weist das Ergebnis in solchen Fällen als Schätzung aus.

Für wen die Aufstockung in Frage kommt: Die Sonderfälle

Die Aufstockung ist kein Sonderprogramm für eine Berufsgruppe, sondern die normale Folge der Bedarfsrechnung. Trotzdem stellen sich die Fragen je nach Lebenslage anders:

  • Aufstockung Minijob: Wer einen Minijob hat, profitiert doppelt: Brutto und Netto liegen meist gleich hoch, und der Freibetrag wird trotzdem voll aus dem Brutto berechnet. Ein aufstockung minijob rechner muss deshalb Brutto und Netto getrennt abfragen, genau wie der Rechner oben.
  • Aufstockung Teilzeit: Teilzeit ist der klassische Aufstockungsfall. Schon ein paar Stunden mehr im Monat erhöhen den Freibetrag und senken die Aufstockung nur anteilig, sodass am Ende immer mehr übrig bleibt als vorher.
  • Aufstockung Vollzeit: Auch Vollzeitbeschäftigte können Aufstocker sein, etwa bei niedrigem Stundenlohn, großer Familie oder hoher Miete. Entscheidend ist allein die Rechnung, nicht die Stundenzahl.
  • Aufstockung Nebenjob: Ein Nebenjob zum Hauptjob wird wie jedes Erwerbseinkommen behandelt: Der Freibetrag wird einmal aus dem gesamten Bruttoeinkommen berechnet, nicht je Job. Mehrere kleine Jobs ändern an der Staffel nichts.
  • Aufstockung Selbstständige: Bei Selbstständigen rechnet das Jobcenter mit dem voraussichtlichen Gewinn aus dem Bewilligungszeitraum, meist auf Basis einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Schwankende Gewinne werden vorläufig bewilligt und später endgültig festgesetzt.
  • Aufstockung Midijob: Im Übergangsbereich zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung (2026: von 603,01 Euro bis 2.000 Euro) zahlen Beschäftigte verringerte Sozialbeiträge. Für die Aufstockung zählt trotzdem nur Brutto, Netto und Freibetrag, die Midijob-Ermäßigung steckt bereits im Netto.
  • Aufstockung Student: Studierende erhalten in der Regel BAföG und kein Grundsicherungsgeld. Eine Aufstockung kommt für sie nur in Ausnahmefällen in Frage, etwa bei einem Härtefall oder wenn sie wegen Kinderbetreuung nicht dem Studium nachgehen können. Ein aufstockung student Fall gehört deshalb immer zuerst zur BAföG-Beratung.
  • Aufstockung Alleinerziehende: Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf: 12 Prozent des Regelbedarfs je Kind, mindestens 36 Prozent bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei Kindern unter 16 Jahren, höchstens 60 Prozent. Der Rechner nutzt die Altersstufen 0 bis 5, 6 bis 13 und 14 bis 17 Jahre; in Grenzfällen, etwa bei einem sechsjährigen Kind, kann der Bescheid deshalb um wenige Euro abweichen.
  • Aufstockung Kinder: Jedes Kind erhöht den Bedarf um seinen Regelbedarf und senkt ihn gleichzeitig um das Kindergeld von 259 Euro. Unterm Strich bleibt für ein kleines Kind ein Mehrbedarf von 98 Euro (357 Euro minus 259 Euro) vor Wohnkosten, zuzüglich des Anteils an der Miete.

Aufstockung beantragen: Anspruch, Voraussetzungen und Jobcenter

Der aufstockung anspruch setzt voraus, dass Sie erwerbsfähig sind, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind, Ihr anrechenbares Einkommen also unter Ihrem Bedarf liegt. Die aufstockung voraussetzungen im Einzelnen prüft das Jobcenter: Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Vermögen und Mitwirkung. Vermögen wird seit der Reform 2026 strenger geprüft als früher, die großzügige Karenzzeit ist weitgehend entfallen.

Zum aufstockung beantragen genügt zunächst eine formlose Mitteilung an Ihr Jobcenter, die Formulare reichen Sie nach. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück. Wichtig ist die Meldepflicht: Jede Arbeitsaufnahme, jede Lohnerhöhung und jeder Jobwechsel muss dem aufstockung jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden. Wer das versäumt, riskiert Rückforderungen, auch wenn der Anspruch an sich bestand. Umgekehrt gilt: Wer den Antrag erst im Folgemonat stellt, verliert einen ganzen Monat Leistung.

Die Frage, wer hat anspruch auf aufstockung, lässt sich pauschal nur so beantworten: Wer arbeitet und trotzdem unter dem Bedarf liegt, hat gute Chancen. Die endgültige Entscheidung trifft allein der Bescheid. Deshalb lohnt sich der Rechner vor dem Antrag doppelt: Er zeigt Ihnen, ob sich der Antrag überhaupt lohnt, und er gibt Ihnen die Zahlen an die Hand, mit denen Sie den Bescheid später prüfen können.

Aufstockung Rechner 2026: Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld

Wer nach einem aufstockung rechner 2026 sucht, trifft auf zwei Namen für dieselbe Leistung. Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld in die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende überführt, die Geldleistung heißt seitdem Grundsicherungsgeld. Die Jobcenter dürfen den Begriff Bürgergeld noch bis Ende 2026 weiterverwenden, und laufende Bescheide gelten ohne neuen Antrag weiter. Dieser aufstockung grundsicherung rechner rechnet deshalb bewusst mit beiden Begriffen: Wer nach einem aufstockung grundsicherungsgeld rechner sucht, findet hier dieselbe Berechnung wie unter dem alten Namen, und wer nach der neue grundsicherung fragt, erhält dieselben Sätze, weil sich an den Beträgen durch die Umbenennung nichts geändert hat. Auch die grundsicherungsgeld aufstockung folgt weiterhin der Staffel aus § 11b SGB II, und ein grundsicherung aufstockung rechner muss deshalb keine anderen Zahlen verwenden als ein Bürgergeld-Rechner.

Wie viel Bürgergeld bei welchem Einkommen? Die Fragen, die wirklich gestellt werden

Die häufigste Frage lautet: wie viel bürgergeld bei einkommen bekomme ich noch? Die Antwort hängt nie vom Einkommen allein ab, sondern immer vom Haushalt: Dieselben 800 Euro brutto ergeben bei einer alleinstehenden Person eine andere Aufstockung als bei einer Familie mit zwei Kindern, weil Bedarf, Freibetragsobergrenze und Kindergeld sich unterscheiden. Der Rechner oben beantwortet die Frage deshalb immer für Ihre konkrete Haushaltskonstellation.

Zwei weitere Fragen tauchen ständig auf: wie viel aufstockung bekomme ich, und wie hoch ist die aufstockung in meinem Fall? Beide Fragen meinen dasselbe Ergebnis, nämlich die Differenz aus Bedarf und anrechenbarem Einkommen. Wer sie für sich beantworten will, braucht nur vier Zahlen: Brutto, Netto, Miete und Haushaltsgröße. Alles andere, Freibetrag, Kindergeld und Regelbedarfe, rechnet der Rechner dazu.

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Häufige Fragen zur Aufstockung

Was ist Aufstockung?

Aufstockung bedeutet, dass das Jobcenter Ihr Einkommen aus Arbeit mit Grundsicherungsgeld ergänzt, wenn Ihr Lohn unter Ihrem Bedarf liegt. Sie arbeiten also ganz normal weiter, und die Leistung stockt den Betrag auf, der Ihnen nach Regelbedarf und Wohnkosten zusteht. Früher hieß diese Konstellation aufstockendes Arbeitslosengeld II oder aufstockendes Hartz IV.

Wer hat Anspruch auf Aufstockung?

Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen decken kann und dessen anrechenbares Einkommen unter dem Bedarf der Bedarfsgemeinschaft liegt. Das gilt für Teilzeitkräfte, Minijobber, Vollzeitbeschäftigte mit niedrigem Lohn, Selbstständige und Studierende mit Nebenjob, sofern die übrigen Voraussetzungen des SGB II erfüllt sind.

Wie viel Aufstockung bekomme ich?

Die Aufstockung ist die Differenz zwischen Ihrem Gesamtbedarf und Ihrem anrechenbaren Einkommen. Der Rechner oben ermittelt beides: Er addiert Regelbedarfe, Mehrbedarfe und Wohnkosten zum Bedarf und zieht von Ihrem Nettoeinkommen den Freibetrag sowie Kindergeld und sonstiges Einkommen ab. Was übrig bleibt, ist Ihre voraussichtliche monatliche Aufstockung.

Wie hoch ist die Aufstockung bei 800 Euro brutto?

Bei 800 Euro brutto beträgt der Freibetrag 268 Euro: 100 Euro Grundfreibetrag plus 84 Euro aus der Stufe von 100 bis 520 Euro und 84 Euro aus der Stufe von 520 bis 1.000 Euro. Wie hoch die Aufstockung dann ausfällt, hängt zusätzlich von Ihrem Nettoeinkommen, Ihrer Miete und Ihrem Haushalt ab.

Was ist der Unterschied zwischen aufstockend alg2 rechner und hartz iv aufstocker rechner?

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied, nur die Begriffe haben sich geändert. ALG II und Hartz IV waren die früheren Namen der Leistung, die zuerst Bürgergeld und seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld heißt. Ein aufstockend alg2 rechner und ein hartz iv aufstocker rechner rechnen deshalb heute dieselbe Aufstockung, nur unter dem alten Namen.

Wie viel darf ich dazuverdienen, ohne dass die Aufstockung sinkt?

Die ersten 100 Euro brutto im Monat bleiben vollständig anrechnungsfrei. Darüber wird nur ein Teil Ihres Verdienstes angerechnet, weil der Freibetrag mitwächst: 20 Prozent im Bereich bis 520 Euro, 30 Prozent bis 1.000 Euro und 10 Prozent bis 1.200 Euro, mit einem minderjährigen Kind bis 1.500 Euro. Erst der Rest mindert Ihre Aufstockung Euro für Euro. Wer einen bürgergeld dazuverdienen rechner sucht, findet hier dieselbe Staffel, angewandt auf die Aufstockung.

Was bedeuten aufstockung 520 euro und aufstockung 603 euro?

Das sind zwei verschiedene Grenzen, die oft verwechselt werden. 520 Euro ist die Obergrenze der zweiten Freibetragsstufe: Bis zu diesem Bruttobetrag gelten 20 Prozent Freibetrag. 603 Euro ist dagegen die Minijob-Grenze 2026: Bis zu diesem Betrag bleibt ein Minijob sozialversicherungsfrei. Beide Zahlen haben mit der Aufstockung zu tun, beschreiben aber unterschiedliche Regeln.

Muss ich die Aufstockung beim Jobcenter beantragen?

Ja. Die Aufstockung ist kein automatischer Zuschlag zum Lohn, sondern Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie stellen einen Antrag beim Jobcenter, das Bedarf und Einkommen prüft und den Betrag per Bescheid festsetzt. Melden Sie Arbeitsaufnahme und jeden Verdienstwechsel unverzüglich, damit der Bescheid zu Ihrem tatsächlichen Einkommen passt.

Quellen und offizielle Stellen

Wichtiger Hinweis: Das Ergebnis dieses Rechners ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der Regelbedarfe 2025/2026 und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich entscheidet allein Ihr Jobcenter im Bescheid. Vermögen, die Kindergeldübertrag-Regel in Grenzfällen, weitere Einkommen sowie besondere Mehrbedarfe können das Ergebnis verändern.

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