Grundsicherung für Arbeitsuchende hilft, wenn das eigene Geld nicht für den Alltag reicht. Früher hieß diese Leistung Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Geldleistung Grundsicherungsgeld. Der Name hat sich geändert. Die Beträge sind gleich geblieben. Dieser Artikel erklärt, wer die Leistung bekommt, wie der Bedarf entsteht und was Sie beim Antrag beachten sollten.
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Wer bekommt die Leistung?
Die Leistung richtet sich an Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Das Jobcenter prüft den ganzen Haushalt. Dieser Haushalt heißt Bedarfsgemeinschaft. Dazu zählen oft Partner und Kinder, die zusammen leben und wirtschaften. Entscheidend ist der Vergleich: Liegt Ihr anrechenbares Einkommen unter Ihrem Bedarf, kann ein Anspruch bestehen. Liegt es darüber, besteht rechnerisch kein Anspruch. Dann können andere Leistungen passen, zum Beispiel Wohngeld und der Kinderzuschlag. Die endgültige Entscheidung trifft allein das Jobcenter. Es prüft jeden Fall einzeln. Nur der Bescheid ist verbindlich.
So entsteht Ihr Bedarf
Der Bedarf hat drei Teile. Erstens: die Regelbedarfe aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Der Regelbedarf ist ein Pauschalbetrag für den Alltag. Dazu zählen Lebensmittel, Kleidung, Strom, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse. Die Miete ist darin nicht enthalten. Zweitens: die Kosten für Unterkunft und Heizung. Drittens: mögliche Mehrbedarfe bei besonderen Lebensumständen. Alle drei Teile zusammen ergeben den Gesamtbedarf. Vom Gesamtbedarf zieht das Jobcenter Ihr anrechenbares Einkommen ab. Der Rest ist die Leistung. Die Formel lautet: Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen gleich Leistung.
| Stufe | Für wen? | Pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 Euro |
| 2 | Volljährige Partner, je Person | 506 Euro |
| 3 | Erwachsene von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern | 451 Euro |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 Euro |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
| 6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 Euro |
Ein Paar mit einem achtjährigen Kind kommt allein bei den Regelbedarfen auf 1.402 Euro. Die Miete kommt noch dazu. Die Regelbedarfe gelten für 2025 und 2026 in gleicher Höhe. Für 2026 wurde eine Nullrunde beschlossen. Die Sätze blieben auf dem Stand von 2024 und 2025. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Mehrbedarf. Er beträgt zwölf Prozent des eigenen Regelbedarfs für jedes Kind. Mindestens beträgt er 36 Prozent. Das gilt bei einem Kind unter sieben Jahren oder bei zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren. Insgesamt beträgt er höchstens 60 Prozent.
Freibetrag: Was bleibt von Ihrem Verdienst?
Arbeitseinkommen wird nicht voll angerechnet. Der Freibetrag nach § 11b SGB II schützt einen Teil Ihres Verdienstes. Er wird aus Ihrem Brutto-Erwerbseinkommen berechnet. Danach wird er von Ihrem Netto-Erwerbseinkommen abgezogen. Erst der Rest mindert die Leistung. Die ersten 100 Euro brutto bleiben vollständig frei. Darüber gelten gestaffelte Freibeträge von 20, 30 und 10 Prozent. Arbeit lohnt sich also immer. Ihr Geld wird durch Arbeit nicht einfach um denselben Betrag gekürzt.
Ein Minijob zeigt das Prinzip. Bei 520 Euro brutto und 520 Euro netto bleiben 184 Euro anrechnungsfrei. Angerechnet werden 336 Euro. Bei 1.000 Euro brutto beträgt der Freibetrag 328 Euro. Er setzt sich aus 100 Euro, 84 Euro und 144 Euro zusammen. Wer 800 Euro netto verdient, hat dann 472 Euro anrechenbares Einkommen.
Beispiel, Wohnung und Antrag
Nehmen wir eine alleinerziehende Mutter mit einer achtjährigen Tochter und einem vierjährigen Sohn. Sie zahlt 520 Euro Kaltmiete, 90 Euro Nebenkosten und 80 Euro Heizung, also 690 Euro Wohnkosten. Sie verdient 1.000 Euro brutto und 800 Euro netto. Ihr Bedarf: Regelbedarf der Mutter 563 Euro, Regelbedarf der Kinder 747 Euro, Mehrbedarf 202,68 Euro, Wohnkosten 690 Euro. Der Gesamtbedarf beträgt 2.202,68 Euro. Minus 472 Euro anrechenbares Einkommen ergibt 1.730,68 Euro pro Monat. Zusammen mit dem Nettoverdienst hat die Familie 2.530,68 Euro im Monat.
Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung nur in angemessener Höhe. Was angemessen ist, legt Ihre Kommune fest. Sie nutzt die Haushaltsgröße und das örtliche Mietniveau. Eine bundesweit einheitliche Tabelle mit festen Euro-Grenzen gibt es nicht. Als Orientierung gelten für eine Person grob 45 bis 50 Quadratmeter. Für jede weitere Person kommen etwa 15 Quadratmeter hinzu. Wird nur ein Teil der Miete anerkannt, tragen Sie die Differenz aus Ihrem Regelbedarf.
Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück. Stellen Sie ihn also nie erst im Folgemonat. Zunächst genügt eine formlose Mitteilung an Ihr Jobcenter. Die Formulare reichen Sie danach nach. Das Kernstück ist der Hauptantrag, kurz Formular HA. Dazu kommen Anlagen: WEP für weitere Personen, KI für jedes Kind, KDU für Unterkunft und Heizung, EK für Einkommen und VM für Vermögen. Bewilligt wird die Leistung meist für zwölf Monate. Weicht der Bescheid deutlich von Ihrer Schätzung ab, haben Sie ab Zugang einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Die Jobcenter stellen keinen eigenen Online-Rechner bereit, weil jeder Fall einzeln geprüft wird.
Nicht jede Familie mit kleinem Einkommen gehört in die Grundsicherung. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro pro Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld. Zuständig ist die Familienkasse, nicht das Jobcenter. Für Alleinerziehende gilt ein Mindesteinkommen von 600 Euro brutto, für Paare 900 Euro brutto. Für dasselbe Kind können Sie nicht gleichzeitig Kinderzuschlag und Grundsicherung erhalten. Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt. Wer bereits Leistungen bezieht, muss wegen der Umbenennung nichts tun. Laufende Bescheide gelten weiter. Die Jobcenter dürfen den Begriff Bürgergeld noch bis Ende 2026 weiterverwenden. Die Vermögensprüfung wurde dagegen strenger, und die großzügige Karenzzeit wurde weitgehend gestrichen. Prüfen Sie Ihren Anspruch mit dem kostenlosen Rechner für Ihren Grundsicherungsanspruch. Weitere Hilfen finden Sie auf der Übersicht für kostenlose Rechner für Deutschland und in der Blog-Übersicht. Verwandte Artikel: Wie funktioniert Aufstockung mit Lohn und Freibetrag?, Brutto und Netto verstehen: Abgaben und Steuerklassen, Werkstudent: 20-Stunden-Regel und Netto einfach erklärt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist eine unverbindliche Erklärung auf Basis der Regelbedarfe 2025/2026 und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindlich entscheidet allein Ihr Jobcenter im Bescheid.